Arbeitsrecht - Wieviel Arbeitnehmer müssen in einem Unternehmen beschäftigt sein, damit das Kündigungsschutzgesetz (KSchG) Anwendung findet ???

Seit dem 1. Januar 2004 (geändert durch die "Agenda 2010") muss zwischen Arbeitsverhältnissen unterschieden werden, ob die zu diesem Stichtag bereits bestanden und solche, die erst nach diesem Zeitpunkt eingegangen wurden. Es muss also zwischen "alten" und "neuen" Mitarbeitern unterschieden werden.
Für Altarbeitnehmer gilt die frühere Rechtslage - also mindestens 5 Arbeitnehmer.
(§§ 1, 23 KSchG)

Wie gesagt: dass gilt nur für die Altarbeitnehmer - für die, die das Arbeitsverhältnis nach dem Stichtag begonnen haben, wird es etwas komplizierter und man sollte einen Anwalt aufsuchen (oder zB seine Gewerkschaft fragen - am Besten aber beides).

Fragen Sie jemanden, der sich damit auskennt.




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