Ebengemeinschaft und Nachlassverwaltung

Eine Erbengemeinschaft ist eine sogenannte (geborene) Liquidationsgemeinschaft. Vor der Auseinandersetzung aber steht meist eine (temporäre) Verwaltung des Nachlasses dieser Gesamthandgemeinschaft als Sondervermögen.

Dabei ist vieles zu beachten und es können viele (kostenträchtige) Fehler gemacht werden.

Fragen Sie jemanden, der sich damit auskennt.





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