Während Uli ganz zufrieden mit seinem Anwalt zu sein scheint (Zitat Focus-Online: Noch einmal kurz zu den letzten Worten, die dem Angeklagten oblagen: "Ich habe nichts hinzuzufügen", sagte Hoeneß. "Mein Anwalt hat alles so gesagt, wie ich es nicht besser hätte formulieren können.") gibt es dazu auch andere Ansichten.....
OLG Hamm: Online-Händler, die Mitbewerber wegen fehlerhafter Widerrufsbelehrungen abmahnen, handeln rechtsmissbräuchlich, wenn es ihnen nicht um eine ernsthaft gemeinte Überwachung des lauteren Wettbewerbs geht. Eine solche Intention hat das Oberlandesgericht Hamm im Fall eines Händlers bejaht, der einen Konkurrenten über einen zur Verwandtschaft gehörenden Anwalt zahlreiche Male abmahnen ließ. Es hat die Klage des Abmahnenden bereits als unzulässig zurückgewiesen (Urteil vom 24.03.2009, Az.: 4 U 211/08)
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