So - ich kann wohl sagen, dass ich so langsam im neuen Büro angekommen bin. Heftige und höchst unerwartete (Personal-)Turbulenzen glätten sich so langsam - während der Winter noch nicht besiegt ist....
Derzeit such ich noch immer jemanden, der die Kanzleihomepage neu "poliert".
Frank Theumer,
11. März 2013
OLG Hamm: Online-Händler, die Mitbewerber wegen fehlerhafter Widerrufsbelehrungen abmahnen, handeln rechtsmissbräuchlich, wenn es ihnen nicht um eine ernsthaft gemeinte Überwachung des lauteren Wettbewerbs geht. Eine solche Intention hat das Oberlandesgericht Hamm im Fall eines Händlers bejaht, der einen Konkurrenten über einen zur Verwandtschaft gehörenden Anwalt zahlreiche Male abmahnen ließ. Es hat die Klage des Abmahnenden bereits als unzulässig zurückgewiesen (Urteil vom 24.03.2009, Az.: 4 U 211/08)
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