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Impressum bei Facebook ?


Rechtsfrage des Tages:
Ich bin Inhaber einer kleinen Firma. Neben meiner Homepage halte ich auch eine Fanseite beiFacebook vor. Ich habe mal irgendwo gelesen, dass diese Fanseite auch ein Impressumbraucht. Stimmt das?
Antwort:
Ja, das stimmt. Nach zwei gerichtlichen Entscheidungen dürfte mittlerweile feststehen, dassgeschäftliche und nicht rein privat betriebene Fanseiten in sozialen Netzwerken mit einemleicht erkennbaren Impressum ausgestattet werden müssen, dass auch so benannt werden sollte.

Zudem muss das Impressum für den Nutzer unproblematisch zu finden sein, auch hier gilt die sogenannte "2-Klick-Regelung". Der Besucher der Seite darf also nicht mehr als zwei Mausklicks benötigen, um das vollständige Impressum aufrufen zu können. Insofern ist auch eine gut sichtbare Verlinkung auf die Homepage möglich, dort sollte aber auch klargestellt werden, dass das Homepage-Impressum auch für den entsprechenden Social-Media-Auftrittgelten soll. Und der Link muss direkt auf das Impressum führen und nicht nur auf die Homepage.

Wichtig ist, dass dieses Erfordernis nicht nur für die Online-Plattform gilt, sondern auch für diemobilen Apps und nicht nur Facebook betroffen ist, sondern auch andere soziale Netzwerke. Halten Sie sich nicht an diese Vorgaben, drohen Ihnen Abmahnungen von anderen Wettbewerbern.


Quelle: DAS Rechtsschutzversicherung

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