Der Rasenmäher am Wochenende
Oft werden wir gefragt, wann genau der (böse?) Nachbar eigentlich den Rasenmäher anwerfen darf. Daher hier meine (halböffentliche) Antwort:
Man soll die Dinge nicht so tragisch nehmen, wie sie sind. Karl Valentin
Nein - im Ernst:
Das ist (natürlich) geregelt. Füher war das die sog. “Rasenmäherlärm-Verordnung”.
Nun heißt die entsprechende Norm “Geräte- und Motorenlärm-Verordnung” und betrifft nun auch Laubwegbläser, Rasentrimmer und Rasenkantenschneider sowie auch Heckenschneider.
Die Regelung besagt: Diese (lauten) Geräte dürfen in Wohngebieten werktags zwischen 20:00 Uhr und 7:00 Uhr nicht genutzt werden dürfen und sonn- und feiertags gar nicht.
Wer sich nicht dran hält, bekommt Ärger mit seine Nachbarn und u.U. einen Bußgeldbescheid.
Andere Gesetze und Verordnungen sowie kommunale Satzungen können die Geräte- und MaschinenlärmVO aber ergänzen und überlagern. So können die genannten Betriebszeiten insbesondere ortsrechtlich weiter eingeschränkt werden. Dies kann durch ordnungsbehördliche Verordnungen geschehen, die eine zusätzliche Mittagsruhe mit einhergehendem Verbot des Betriebs von Motorrasenmähern in der Zeit von 13.00 bis 15.00 Uhr fest legen. So gilt z. B. für das Stadtgebiet Hannover § 13 der Verordnung der Stadt Hannover über die öffentliche Sicherheit und Ordnung vom 23.04.1987 in der Fassung vom 14.05.1992, die ein entsprechendes Verbot ausspricht.
Falls jemand die aktuellen Regelungen für Ludwigsfelde parat hat....bitte herreichen.
Auf friedliche Nachbarschaft !
Nun heißt die entsprechende Norm “Geräte- und Motorenlärm-Verordnung” und betrifft nun auch Laubwegbläser, Rasentrimmer und Rasenkantenschneider sowie auch Heckenschneider.
Die Regelung besagt: Diese (lauten) Geräte dürfen in Wohngebieten werktags zwischen 20:00 Uhr und 7:00 Uhr nicht genutzt werden dürfen und sonn- und feiertags gar nicht.
Wer sich nicht dran hält, bekommt Ärger mit seine Nachbarn und u.U. einen Bußgeldbescheid.
Andere Gesetze und Verordnungen sowie kommunale Satzungen können die Geräte- und MaschinenlärmVO aber ergänzen und überlagern. So können die genannten Betriebszeiten insbesondere ortsrechtlich weiter eingeschränkt werden. Dies kann durch ordnungsbehördliche Verordnungen geschehen, die eine zusätzliche Mittagsruhe mit einhergehendem Verbot des Betriebs von Motorrasenmähern in der Zeit von 13.00 bis 15.00 Uhr fest legen. So gilt z. B. für das Stadtgebiet Hannover § 13 der Verordnung der Stadt Hannover über die öffentliche Sicherheit und Ordnung vom 23.04.1987 in der Fassung vom 14.05.1992, die ein entsprechendes Verbot ausspricht.
Falls jemand die aktuellen Regelungen für Ludwigsfelde parat hat....bitte herreichen.
Auf friedliche Nachbarschaft !
Hallo,
AntwortenLöschenBohrhammer? Laubhäcksler? 1-2x Feuer in der Woche. Schick das mal bitte meinem lieben Nachbarn. :-)
F.K.