BGH: Formularmäßiger Kündigungsausschluss darf Mieter höchstens vier Jahre ab Vertragsbeginn binden | beck-aktuell

BGH: Formularmäßiger Kündigungsausschluss darf Mieter höchstens vier Jahre ab Vertragsbeginn binden | beck-aktuell

Kommentare

Beliebte Posts aus diesem Blog

Wahltäuschung durch Politiker

ALG-Sperrfrist nach Abschluss eines Aufhebungsvertrages