Sozialauswahl

Bei der Kündigung von Arbeitsverhältnissen aus betriebsbedingten Gründen muss der Arbeitgeber genau auswählen, wen er entläßt. Das Kündigungsschutzgesetz schreibt die sog. Sozialauswahl vor. Details dazu finden Sie hier beim Kollegen Martin.

Kommentare

Beliebte Posts aus diesem Blog

Stapelvollmacht im Autohaus und Werkstätten - Stellen Sie sich 2 Fragen

Sie haben eine Ladung von der Polizeit zur Vernehmung erhalten ? | Wie läuft ein staatsanwaltliches Ermittlungsverfahren ab ?