OLG Hamm: Online-Hรคndler, die Mitbewerber wegen fehlerhafter Widerrufsbelehrungen abmahnen, handeln rechtsmissbrรคuchlich, wenn es ihnen nicht um eine ernsthaft gemeinte รberwachung des lauteren Wettbewerbs geht. Eine solche Intention hat das Oberlandesgericht Hamm im Fall eines Hรคndlers bejaht, der einen Konkurrenten รผber einen zur Verwandtschaft gehรถrenden Anwalt zahlreiche Male abmahnen lieร. Es hat die Klage des Abmahnenden bereits als unzulรคssig zurรผckgewiesen (Urteil vom 24.03.2009, Az.: 4 U 211/08)
“Der Rechtsanwalt ist hochverehrlich, obwohl die Kosten oft beschwerlich.” Wilhelm Busch
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