Wenn das Kündigungsschutzgesetz nicht greift (zB weil es zu wenig Arbeitnehmer bei diesem Arbeitgeber gibt oder weil die ersten 6 Monate in diesem Arbeitsverhältnis noch nicht überstanden sind) auch dann gibt es Kündigungsschutz, wie der Kollege Rechtsanwalt Martin hier in seinem Blog beschreibt.
Der lateinische Ausspruch „Aliis inserviendo consumor“ bedeutet: „Im Dienst für Andere verzehre ich mich.“ Dieses Motto hab ich mir für meine Arbeit als Scheidungsanwalt auf die Fahnen geschrieben. Ich setze mich mit ganzer Kraft dafür ein, Mandantinnen und Mandanten im schwierigen Trennungs- und Scheidungsprozess zu begleiten – sachlich, lösungsorientiert und immer mit Blick auf Ihre individuelle Situation. Ihre Scheidung ist eine sehr persönliche und individuelle Angelegenheit und so sollte diese auch behandelt werden. 21. Aug 2025 | fth | Zu Recht !!
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