Wenn das Kündigungsschutzgesetz nicht greift (zB weil es zu wenig Arbeitnehmer bei diesem Arbeitgeber gibt oder weil die ersten 6 Monate in diesem Arbeitsverhältnis noch nicht überstanden sind) auch dann gibt es Kündigungsschutz, wie der Kollege Rechtsanwalt Martin hier in seinem Blog beschreibt.
“Der Rechtsanwalt ist hochverehrlich, obwohl die Kosten oft beschwerlich.” Wilhelm Busch
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