BGH: Bei Abfindungen handelt es sich um Bezüge aus einem Dienstverhältnis

InsO § 114

Nach einem Urteil des Bundesgerichtshofs handelt es sich bei einer aus Anlass der Beendigung eines Arbeitsverhältnisses gezahlten Abfindung um Bezüge aus einem Dienstverhältnis.

BGH, Urteil vom 11.05.2010 - IX ZR 139/09 (OLG Hamm), BeckRS 2010, 13380

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