BGH: Bei Abfindungen handelt es sich um Bezüge aus einem Dienstverhältnis
InsO § 114
Nach einem Urteil des Bundesgerichtshofs handelt es sich bei einer aus Anlass der Beendigung eines Arbeitsverhältnisses gezahlten Abfindung um Bezüge aus einem Dienstverhältnis.
BGH, Urteil vom 11.05.2010 - IX ZR 139/09 (OLG Hamm), BeckRS 2010, 13380
Nach einem Urteil des Bundesgerichtshofs handelt es sich bei einer aus Anlass der Beendigung eines Arbeitsverhältnisses gezahlten Abfindung um Bezüge aus einem Dienstverhältnis.
BGH, Urteil vom 11.05.2010 - IX ZR 139/09 (OLG Hamm), BeckRS 2010, 13380
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