Auf dem Deutschen Anwaltstag in Aachen hat der Deutsche Anwaltverein (DAV) am 13.05.2010 seine Kritik an Bestrebungen des Bundesrats bekräftigt, eine Erscheinens- und Aussageverpflichtung für Zeugen bei der Polizei einzuführen. Ähnliche Vorschläge fänden sich auch im Koalitionsvertrag der Bundesregierung. Dem polizeilichen Zweckdenken müsse für den Bereich des Strafrechts ein durch die Staatsanwaltschaft garantiertes Rechtsdenken entgegengesetzt werden. Ein Effektivitätsgewinn sei überdies zweifelhaft.
Der lateinische Ausspruch „Aliis inserviendo consumor“ bedeutet: „Im Dienst für Andere verzehre ich mich.“ Dieses Motto hab ich mir für meine Arbeit als Scheidungsanwalt auf die Fahnen geschrieben. Ich setze mich mit ganzer Kraft dafür ein, Mandantinnen und Mandanten im schwierigen Trennungs- und Scheidungsprozess zu begleiten – sachlich, lösungsorientiert und immer mit Blick auf Ihre individuelle Situation. Ihre Scheidung ist eine sehr persönliche und individuelle Angelegenheit und so sollte diese auch behandelt werden. 21. Aug 2025 | fth | Zu Recht !!
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