Auf dem Deutschen Anwaltstag in Aachen hat der Deutsche Anwaltverein (DAV) am 13.05.2010 seine Kritik an Bestrebungen des Bundesrats bekräftigt, eine Erscheinens- und Aussageverpflichtung für Zeugen bei der Polizei einzuführen. Ähnliche Vorschläge fänden sich auch im Koalitionsvertrag der Bundesregierung. Dem polizeilichen Zweckdenken müsse für den Bereich des Strafrechts ein durch die Staatsanwaltschaft garantiertes Rechtsdenken entgegengesetzt werden. Ein Effektivitätsgewinn sei überdies zweifelhaft.
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