Auf dem Deutschen Anwaltstag in Aachen hat der Deutsche Anwaltverein (DAV) am 13.05.2010 seine Kritik an Bestrebungen des Bundesrats bekräftigt, eine Erscheinens- und Aussageverpflichtung für Zeugen bei der Polizei einzuführen. Ähnliche Vorschläge fänden sich auch im Koalitionsvertrag der Bundesregierung. Dem polizeilichen Zweckdenken müsse für den Bereich des Strafrechts ein durch die Staatsanwaltschaft garantiertes Rechtsdenken entgegengesetzt werden. Ein Effektivitätsgewinn sei überdies zweifelhaft.
OLG Hamm: Online-Händler, die Mitbewerber wegen fehlerhafter Widerrufsbelehrungen abmahnen, handeln rechtsmissbräuchlich, wenn es ihnen nicht um eine ernsthaft gemeinte Überwachung des lauteren Wettbewerbs geht. Eine solche Intention hat das Oberlandesgericht Hamm im Fall eines Händlers bejaht, der einen Konkurrenten über einen zur Verwandtschaft gehörenden Anwalt zahlreiche Male abmahnen ließ. Es hat die Klage des Abmahnenden bereits als unzulässig zurückgewiesen (Urteil vom 24.03.2009, Az.: 4 U 211/08)
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