Ein Hund kam in eine Metzgerei und stahl einen Braten. Glücklicherweise erkannte der Metzger den Hund als den eines Nachbarn, einem Anwalt. Der Metzger rief den Anwalt an und sagte: "Wenn dein Hund einen Braten aus meiner Metzgerei stiehlt, bist du dann für die Kosten verantwortlich?" Der Anwalt erwiderte: "Natürlich. Wieviel kostet das Fleisch?" - "30 Euro." Ein paar Tage später erhielt der Metzger einen Scheck über 30 Euro mit der Post. Angeheftet war eine Rechnung mit folgendem Text: "Rechtsauskunft: 350 Euro."
OLG Hamm: Online-Händler, die Mitbewerber wegen fehlerhafter Widerrufsbelehrungen abmahnen, handeln rechtsmissbräuchlich, wenn es ihnen nicht um eine ernsthaft gemeinte Überwachung des lauteren Wettbewerbs geht. Eine solche Intention hat das Oberlandesgericht Hamm im Fall eines Händlers bejaht, der einen Konkurrenten über einen zur Verwandtschaft gehörenden Anwalt zahlreiche Male abmahnen ließ. Es hat die Klage des Abmahnenden bereits als unzulässig zurückgewiesen (Urteil vom 24.03.2009, Az.: 4 U 211/08)
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