Ich zahl das nicht - dann geh ich eben in die Insolvenz

Meinte ein Schuldner, den ich zur Zahlung aufgefordert habe.

Tolle Idee - wäre da nicht § 302 InsO, der Verbindlichkeiten des Schuldners aus einer vorsätzlich begangenen unerlaubten Handlung von der Restschuldbefreiung ausschließt.

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