OLG Jena: Anrechnung von Nebeneinkünften während des Studiums
BGB §§ 1577 II 2, 1611 I
Erwerbseinkünfte eines Studenten sind nach § 1577 II 2 BGB nach Billigkeitsgesichtspunkten zu berücksichtigen. Wie das Oberlandesgericht Jena entschieden hat, kann eine schwere Verfehlung mit der Verwirkungsfolge des § 1611 I BGB darin liegen, dass ein volljähriges Kind die Aufnahme einer Erwerbstätigkeit neben dem Studium verschweigt.
OLG Jena, Beschluss vom 10.10.2008 - 1 UF 121/08;
Erwerbseinkünfte eines Studenten sind nach § 1577 II 2 BGB nach Billigkeitsgesichtspunkten zu berücksichtigen. Wie das Oberlandesgericht Jena entschieden hat, kann eine schwere Verfehlung mit der Verwirkungsfolge des § 1611 I BGB darin liegen, dass ein volljähriges Kind die Aufnahme einer Erwerbstätigkeit neben dem Studium verschweigt.
OLG Jena, Beschluss vom 10.10.2008 - 1 UF 121/08;
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