Verteidigung sei immer Kampf, zitiert Klaus Volk, Strafverteidiger und Professor an der Ludwig-Maximilians-Universität, im Juli 2008 in seinem Vorwort den Altmeister Hans Dahs. Er ist Autor des "Münchener Anwalts-Handbuch Verteidigung in Wirtschafts- und Steuerstrafsachen" .
OLG Hamm: Online-Händler, die Mitbewerber wegen fehlerhafter Widerrufsbelehrungen abmahnen, handeln rechtsmissbräuchlich, wenn es ihnen nicht um eine ernsthaft gemeinte Überwachung des lauteren Wettbewerbs geht. Eine solche Intention hat das Oberlandesgericht Hamm im Fall eines Händlers bejaht, der einen Konkurrenten über einen zur Verwandtschaft gehörenden Anwalt zahlreiche Male abmahnen ließ. Es hat die Klage des Abmahnenden bereits als unzulässig zurückgewiesen (Urteil vom 24.03.2009, Az.: 4 U 211/08)
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