Inzwischen ist es heute Werkstätten, Sachverständige und Mietwagen-unternehmen erlaubt, bestimmte Anwälte zu empfehlen, z.B. solche, mit denen sie stets zusammenarbeiten oder mit denen sie gute Erfahrungen gemacht haben. Der BGH sagt: Werbung durch andere ist OK. Es ist also für Anwälte keine Frage der Seriosität (mehr), einen Stapel Vollmachten zu hinterlegen. Ich sehe das nicht so und ich arbeite auch nicht mit solchen Methoden, auch wenn dies gewiss ein umsatzträchtiges Vorgehen wäre, aber ich vertrete ausschließlich die Interessen des Mandanten und nicht die der Autohäuser, Werkstätten, Sachverständige und Mietwagenunternehmen. Es ist somit auch nicht mehr erforderlich, dass der Mandant zwingend bei dem Anwalt erscheinen muss, um das Mandat in rechtlich einwandfreier Weise zu begründen. Das häufig die Betroffenen gar nicht merken, dass Sie einen Anwalt (gleich mit) beauftragt haben, zeigt die geschickte (und gewollte) Vorgehensweise dieser Vermittler. A...
Es gibt viel Trauriges auf der Welt und viel Schönes. Manchmal scheint das Traurige mehr Gewalt zu haben, als man ertragen kann, doch dann stärkt sich indessen das Schöne und berührt wieder unsere Seele.
AntwortenLöschenHugo von Hoffmannsthal
Sehr schön - liebe(r) anonymous.....
AntwortenLöschenja - fand ich auch ....
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