Kindergeld auch für Studenten mit eigener Wohnung?

Der Mutter eines volljährigen Kindes steht auch dann weiterhin
Kindergeld zu, wenn das Kind zur Aufnahme eines Studiums aus der Wohnung
der vom Vater getrennt lebenden Mutter auszieht, in der Wohnung jedoch
ein Zimmer behält und regelmäßig Besuche durchführt. In diesem Fall ist
die Wohnung der Mutter ein weiterer Lebensmittelpunkt. Unerheblich ist
in diesem Zusammenhang, dass der Vater die überwiegende finanzielle Last
für das Studium leistet.

BFH, 16.4.2008 - Az: III B 36/07

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