BFH: In einer Rechnung ist der Zeitpunkt der Lieferung gemäß § 14 Abs. 4 Satz 1 Nr. 6 UStG 2005 auch dann zwingend anzugeben, wenn er mit dem Ausstellungsdatum der Rechnung identisch ist. Nur für Rechnungen über An- oder Vorauszahlungen gilt dies nicht. Dies hat der Bundesfinanzhof mit Urteil vom 17.12.2008 entschieden (Az.: XI R 62/07). mehr
Der lateinische Ausspruch „Aliis inserviendo consumor“ bedeutet: „Im Dienst für Andere verzehre ich mich.“ Dieses Motto hab ich mir für meine Arbeit als Scheidungsanwalt auf die Fahnen geschrieben. Ich setze mich mit ganzer Kraft dafür ein, Mandantinnen und Mandanten im schwierigen Trennungs- und Scheidungsprozess zu begleiten – sachlich, lösungsorientiert und immer mit Blick auf Ihre individuelle Situation. Ihre Scheidung ist eine sehr persönliche und individuelle Angelegenheit und so sollte diese auch behandelt werden. 21. Aug 2025 | fth | Zu Recht !!
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