52.000.000.000,- € - soviel soll den deutschen Steuerzahler die Bankenrettung in der (Lehmann-)Krise kosten. Außerdem soll Deutschland 22 Mrd. € in den europäischen Bankenrettungsfond einzahlen....... Ein Wahnsinn, den man nicht kommentieren kann/muss.
OLG Hamm: Online-Händler, die Mitbewerber wegen fehlerhafter Widerrufsbelehrungen abmahnen, handeln rechtsmissbräuchlich, wenn es ihnen nicht um eine ernsthaft gemeinte Überwachung des lauteren Wettbewerbs geht. Eine solche Intention hat das Oberlandesgericht Hamm im Fall eines Händlers bejaht, der einen Konkurrenten über einen zur Verwandtschaft gehörenden Anwalt zahlreiche Male abmahnen ließ. Es hat die Klage des Abmahnenden bereits als unzulässig zurückgewiesen (Urteil vom 24.03.2009, Az.: 4 U 211/08)
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