Direkt zum Hauptbereich

Abwrackprämie für Hartz-IV-Empfänger ?????

In einer Antwort auf eine Anfrage der Linksfraktion hat, nach Angaben der „Lausitzer Rundschau“, die Bundesregierung erklärt, daß die Abwrackprämie als “Einnahme in Geldeswert” anzusehen ist.

Das würde bedeuten, daß die Prämie mit dem Hartz-IV-Grundeinkommen verrechnet wird. Dies gilt auch dann, wenn sie für die Anschaffung eines Neuwagens an den Verkäufer abgetreten wird.

neu dazu:

BSG-Präsident: Auch Hartz-IV-Empfängern steht Abwrackprämie zu

Die Bundesregierung verwehrt Hartz-IV-Empfängern nach Einschätzung des obersten deutschen Sozialrichters die Abwrackprämie zu Unrecht und steuert damit auf eine juristische Niederlage zu. «Die Abwrackprämie ist aus meiner Sicht als zweckbestimmte Einnahme zu werten, die laut Sozialgesetzbuch nicht als Einkommen zu berücksichtigen ist», sagte der Präsident des Bundessozialgerichtes, Peter Masuch, nach Angaben der Frankfurter Rundschau vom 23.03.2009 auf einer Fachtagung der Hans-Böckler-Stiftung.

Scholz geht von Anrechnung der Prämie auf die Hartz IV-Leistungen aus

Bundesarbeitsminister Olaf Scholz (SPD) sieht dagegen nach aktueller Rechtslage keine Möglichkeit, auch Hartz-IV-Beziehern die Abwrackprämie ohne Anrechnung auf die staatliche Unterstützung zukommen zu lassen. Masuch geht dem Bericht zufolge vom Gegenteil aus, betonte aber, dies sei seine private Meinung und noch nicht die Auffassung des Bundessozialgerichts. Bei dem Gericht würden Klagen ja erst mit Verzögerung landen. Nach allem, was er gehört habe, decke sich seine Position aber mit der «überwiegenden Einschätzung unter den Kollegen».

Scholz hält Gesetzeskorrektur für erforderlich

Scholz hat zu Gunsten der Betroffenen eine Gesetzeskorrektur ins Gespräch gebracht, die aber von der Union abgelehnt wird. Der stellvertretende Vorsitzende der Linkspartei, Klaus Ernst, nannte die Äußerungen Masuchs «eine höchstrichterliche Ohrfeige für den Bundesarbeitsminister» und forderte Scholz zum Einlenken auf. «Es kann nicht sein, dass ein Millionär einfach mal so 2.500 Euro aus dem Steuersäckel bekommt und eine bedürftige Familie leer ausgeht.» Das sei ungerecht und nicht nachvollziehbar.


beck-aktuell-Redaktion, Verlag C. H. Beck, 23. März 2009 (dpa).

Kommentare

Beliebte Posts aus diesem Blog

Sie haben eine Ladung von der Polizei zur Vernehmung erhalten ? | Wie läuft ein staatsanwaltliches Ermittlungsverfahren ab ?

Die Polizei ermittelt im Auftrag der Staatsanwaltschaft, sobald ein Anfangsverdacht einer Straftat besteht — häufig ausgelöst durch eine Strafanzeige. Im Ermittlungsverfahren muss dem Beschuldigten (m/w/d) Gelegenheit zur Äußerung gegeben werden, Zeugen sind anzuhören. Es wird be- und entlastend ermittelt — in der Praxis leider oft mit dem Schwerpunkt auf belastenden Umständen. ⚠ Das Wichtigste vorab: Bitte nicht selbst antworten. Egal wie sehr Sie den Sachverhalt richtigstellen wollen — versuchen Sie es nicht auf eigene Faust. Jede eigene Äußerung kann Ihnen schaden und erschwert die Verteidigung fast immer. Für entlastenden Vortrag ist später noch ausreichend Zeit. So läuft das Verfahren ab 1 Sie erhalten Post von der Polizei Sie bekommen einen Anhörungsbogen oder eine Ladung zur Beschuldigtenvernehmung. Senden Sie mir dieses Schreiben zu — ich entnehme daraus das Aktenzeichen und den zuständigen Sachbearbeiter. 2 Ich zeige Ihre Vert...

Abmahnen zum Geldverdienen ist rechtsmissbräuchlich

OLG Hamm: Online-Händler, die Mitbewerber wegen fehlerhafter Widerrufsbelehrungen abmahnen, handeln rechtsmissbräuchlich, wenn es ihnen nicht um eine ernsthaft gemeinte Überwachung des lauteren Wettbewerbs geht. Eine solche Intention hat das Oberlandesgericht Hamm im Fall eines Händlers bejaht, der einen Konkurrenten über einen zur Verwandtschaft gehörenden Anwalt zahlreiche Male abmahnen ließ. Es hat die Klage des Abmahnenden bereits als unzulässig zurückgewiesen (Urteil vom 24.03.2009, Az.: 4 U 211/08)

Was tun nach einer Kündigung? – Wichtige Schritte und Fristen für Arbeitnehmer

Leitfaden für den richtigen Umgang mit der Kündigung — Klagefristen, Abfindung und Kosten vor dem Arbeitsgericht.   Der Erhalt einer Kündigung ist für viele erst einmal Arbeitnehmer ein Schock. Unsicherheit, Ärger und viele offene Fragen bestimmen oft die ersten Stunden und Tage. Wer jetzt einen kühlen Kopf bewahrt und die richtigen Schritte einleitet, kann seine Rechte wahren — sei es auf eine Abfindung oder eine mögliche Wiedereinstellung.   ⚠ Die wichtigste Frist: Drei Wochen ab Zugang der Kündigung.   Wer die Kündigung angreifen will, muss innerhalb von drei Wochen nach Erhalt Kündigungsschutzklage beim Arbeitsgericht einreichen . Nach Ablauf dieser Frist gilt die Kündigung als wirksam — auch wenn sie es rechtlich nicht gewesen wäre.    Die wichtigsten Schritte im Überblick 1 Datum des Zugangs notieren — Briefumschlag aufheben Das Datum des Erhalts ist für alle weiteren Fristen entscheidend. Heben Sie den Briefumschlag a...