Abwrackprämie für Hartz-IV-Empfänger ?????

In einer Antwort auf eine Anfrage der Linksfraktion hat, nach Angaben der „Lausitzer Rundschau“, die Bundesregierung erklärt, daß die Abwrackprämie als “Einnahme in Geldeswert” anzusehen ist.

Das würde bedeuten, daß die Prämie mit dem Hartz-IV-Grundeinkommen verrechnet wird. Dies gilt auch dann, wenn sie für die Anschaffung eines Neuwagens an den Verkäufer abgetreten wird.

neu dazu:

BSG-Präsident: Auch Hartz-IV-Empfängern steht Abwrackprämie zu

Die Bundesregierung verwehrt Hartz-IV-Empfängern nach Einschätzung des obersten deutschen Sozialrichters die Abwrackprämie zu Unrecht und steuert damit auf eine juristische Niederlage zu. «Die Abwrackprämie ist aus meiner Sicht als zweckbestimmte Einnahme zu werten, die laut Sozialgesetzbuch nicht als Einkommen zu berücksichtigen ist», sagte der Präsident des Bundessozialgerichtes, Peter Masuch, nach Angaben der Frankfurter Rundschau vom 23.03.2009 auf einer Fachtagung der Hans-Böckler-Stiftung.

Scholz geht von Anrechnung der Prämie auf die Hartz IV-Leistungen aus

Bundesarbeitsminister Olaf Scholz (SPD) sieht dagegen nach aktueller Rechtslage keine Möglichkeit, auch Hartz-IV-Beziehern die Abwrackprämie ohne Anrechnung auf die staatliche Unterstützung zukommen zu lassen. Masuch geht dem Bericht zufolge vom Gegenteil aus, betonte aber, dies sei seine private Meinung und noch nicht die Auffassung des Bundessozialgerichts. Bei dem Gericht würden Klagen ja erst mit Verzögerung landen. Nach allem, was er gehört habe, decke sich seine Position aber mit der «überwiegenden Einschätzung unter den Kollegen».

Scholz hält Gesetzeskorrektur für erforderlich

Scholz hat zu Gunsten der Betroffenen eine Gesetzeskorrektur ins Gespräch gebracht, die aber von der Union abgelehnt wird. Der stellvertretende Vorsitzende der Linkspartei, Klaus Ernst, nannte die Äußerungen Masuchs «eine höchstrichterliche Ohrfeige für den Bundesarbeitsminister» und forderte Scholz zum Einlenken auf. «Es kann nicht sein, dass ein Millionär einfach mal so 2.500 Euro aus dem Steuersäckel bekommt und eine bedürftige Familie leer ausgeht.» Das sei ungerecht und nicht nachvollziehbar.


beck-aktuell-Redaktion, Verlag C. H. Beck, 23. März 2009 (dpa).

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