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Die Corona-Quarantäne eines Arbeitnehmers ist natürlich kein Kündigungsgrund nach dem Kündigungsschutzgesetz.

 

Kostenfreie Ersteinschätzung - Verkehrsrecht

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Anrechnung der Abfindung nach Änderungskündigung und Besteuerung

  Anrechnung der Abfindung nach Änderungskündigung und Besteuerung   Grundsätzlich wird die Abfindung nicht auf das Arbeitslosengeld angerechnet. Anders ist dies beim Arbeitslosengeld II. Auch führt die Zahlung einer Abfindung nicht dazu, dass sich der Bezugszeitraum des Arbeitslosengeldes verkürzt. Grob kann man also sagen, dass eine Abfindung, welche bei einer Änderungskündigung gezahlt wird, keinen negativen Einfluss auf den Bezug des Arbeitslosengeldes I hat. Voraussetzung ist allerdings, dass der Arbeitnehmer darauf achtet, dass die Kündigungsfrist hier richtig berechnet wurde. Ansonsten ruht der Bezug des Arbeitslosengeldes für die Dauer der nicht beachteten (verkürzten) Kündigungsfrist. Wird eine Abfindung im Rahmen eines Aufhebungsvertrages gezahlt, dann kann dies durchaus problematisch sein, da sich dann die Vermutung ergibt, dass diese den Arbeitnehmer dazu gebracht hat, seinen Arbeitsplatz aufzugeben. Eine Abfindung nach einer Änderun...

....dann werd ich eben krank.....

Es kommt immer wieder vor, dass Arbeitnehmer unliebsame Anweisungen aus der Chefetage mit einem "Dann werd` ich eben krank." quittieren. Besser nicht, denn nach der Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts ist bereits die Ankündigung einer zukünftigen, im Zeitpunkt der Ankündigung nicht bestehenden Erkrankung durch den Arbeitnehmer für den Fall, dass der Arbeitgeber einem Verlangen des Arbeitnehmers nicht entsprechen sollte, ohne Rücksicht auf eine später tatsächlich auftretende Krankheit an sich geeignet, einen wichtigen Grund zur außerordentlichen Kündigung abzugeben (BAG, Urteile vom 12. März 2009 – 2 AZR 251/07 – NZA 2009, 779; vom 17. Juni 2003 – 2 AZR 123/02 – NZA 2004, 564; vom 5. November 1992 – 2 AZR 147/92 – AP § 626 BGB Krankheit Nr. 143). Der Arbeitnehmer darf dem Arbeitgeber keine ungerechtfertigten Nachteile androhen. Versucht der Arbeitnehmer, einen ihm nicht zustehenden Vorteil durch eine unzulässige Drohung zu erreichen, so verletzt er bereits hierdurch sei...