Direkt zum Hauptbereich

Anrechnung der Abfindung nach Änderungskündigung und Besteuerung

 

Anrechnung der Abfindung nach Änderungskündigung und Besteuerung

 

Grundsätzlich wird die Abfindung nicht auf das Arbeitslosengeld angerechnet. Anders ist dies beim Arbeitslosengeld II. Auch führt die Zahlung einer Abfindung nicht dazu, dass sich der Bezugszeitraum des Arbeitslosengeldes verkürzt. Grob kann man also sagen, dass eine Abfindung, welche bei einer Änderungskündigung gezahlt wird, keinen negativen Einfluss auf den Bezug des Arbeitslosengeldes I hat.

Voraussetzung ist allerdings, dass der Arbeitnehmer darauf achtet, dass die Kündigungsfrist hier richtig berechnet wurde. Ansonsten ruht der Bezug des Arbeitslosengeldes für die Dauer der nicht beachteten (verkürzten) Kündigungsfrist. Wird eine Abfindung im Rahmen eines Aufhebungsvertrages gezahlt, dann kann dies durchaus problematisch sein, da sich dann die Vermutung ergibt, dass diese den Arbeitnehmer dazu gebracht hat, seinen Arbeitsplatz aufzugeben.

Eine Abfindung nach einer Änderungskündigung im Kündigungsschutzprozess bzw. Änderungschutzprozess wird ganz normal wie eine Entschädigung für den Verlust des Arbeitsplatzes versteuert. Es fällt hier nur die Einkommenssteuer an. Sozialversicherungsabgaben fallen nicht an. Von daher gibt es hier keinen Unterschied zwischen einem Abfindungsvergleich im Kündigungsschutzverfahren, zudem im Änderungschutzverfahren. Die Besteuerung ist die gleiche.

Die Abfindung ist eine Entschädigung für entgangene Einnahmen (§ 24 Nr. 1a EStG). Für solche entgangenen Einkünfte kommt unter bestimmten Umständen eine Steuerermäßigung nach § 34 Absatz 1 und 2 Nr. 2 EStG in Betracht. Dies nennt man auch “Fünftelregelung”. Durch diese Fünftelregelung wird die Abfindung fiktiv auf fünf Jahre verteilt und somit bei der Berechnung des zu versteuernden Einkommens (Einkommenssteuer) nur anteilig berücksichtigt. Bitte beachten Sie das bei den Einkommenssteuererklärungen.

 

Fth | 19. April 2021 | Zu Recht !!

 


 

 

 

 

Kommentare

Beliebte Posts aus diesem Blog

Sie haben eine Ladung von der Polizei zur Vernehmung erhalten ? | Wie läuft ein staatsanwaltliches Ermittlungsverfahren ab ?

Die Polizei ermittelt im Auftrag der Staatsanwaltschaft, sobald ein Anfangsverdacht einer Straftat besteht — häufig ausgelöst durch eine Strafanzeige. Im Ermittlungsverfahren muss dem Beschuldigten (m/w/d) Gelegenheit zur Äußerung gegeben werden, Zeugen sind anzuhören. Es wird be- und entlastend ermittelt — in der Praxis leider oft mit dem Schwerpunkt auf belastenden Umständen. ⚠ Das Wichtigste vorab: Bitte nicht selbst antworten. Egal wie sehr Sie den Sachverhalt richtigstellen wollen — versuchen Sie es nicht auf eigene Faust. Jede eigene Äußerung kann Ihnen schaden und erschwert die Verteidigung fast immer. Für entlastenden Vortrag ist später noch ausreichend Zeit. So läuft das Verfahren ab 1 Sie erhalten Post von der Polizei Sie bekommen einen Anhörungsbogen oder eine Ladung zur Beschuldigtenvernehmung. Senden Sie mir dieses Schreiben zu — ich entnehme daraus das Aktenzeichen und den zuständigen Sachbearbeiter. 2 Ich zeige Ihre Vert...

Abmahnen zum Geldverdienen ist rechtsmissbräuchlich

OLG Hamm: Online-Händler, die Mitbewerber wegen fehlerhafter Widerrufsbelehrungen abmahnen, handeln rechtsmissbräuchlich, wenn es ihnen nicht um eine ernsthaft gemeinte Überwachung des lauteren Wettbewerbs geht. Eine solche Intention hat das Oberlandesgericht Hamm im Fall eines Händlers bejaht, der einen Konkurrenten über einen zur Verwandtschaft gehörenden Anwalt zahlreiche Male abmahnen ließ. Es hat die Klage des Abmahnenden bereits als unzulässig zurückgewiesen (Urteil vom 24.03.2009, Az.: 4 U 211/08)

Was tun nach einer Kündigung? – Wichtige Schritte und Fristen für Arbeitnehmer

Leitfaden für den richtigen Umgang mit der Kündigung — Klagefristen, Abfindung und Kosten vor dem Arbeitsgericht.   Der Erhalt einer Kündigung ist für viele erst einmal Arbeitnehmer ein Schock. Unsicherheit, Ärger und viele offene Fragen bestimmen oft die ersten Stunden und Tage. Wer jetzt einen kühlen Kopf bewahrt und die richtigen Schritte einleitet, kann seine Rechte wahren — sei es auf eine Abfindung oder eine mögliche Wiedereinstellung.   ⚠ Die wichtigste Frist: Drei Wochen ab Zugang der Kündigung.   Wer die Kündigung angreifen will, muss innerhalb von drei Wochen nach Erhalt Kündigungsschutzklage beim Arbeitsgericht einreichen . Nach Ablauf dieser Frist gilt die Kündigung als wirksam — auch wenn sie es rechtlich nicht gewesen wäre.    Die wichtigsten Schritte im Überblick 1 Datum des Zugangs notieren — Briefumschlag aufheben Das Datum des Erhalts ist für alle weiteren Fristen entscheidend. Heben Sie den Briefumschlag a...