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Kündigung von Prämiensparverträgen

Sparer bekommen heutzutage kaum noch (nennenswerte) Zinsen für ihr Geld. Selbst Negativzinsen werden heute teilweise verlangt. Viele Banken versuchen daher sich von Altverträgen zu lösen - und viele Kunden kämpfen dagegen an, um ihre günstigen Konditionen zu behalten. Bei Prämiensparverträgen passiert das derzeit besonders häufig. Sie wollen wissen, wann eine Kündigung rechtmäßig ist? Das OLG Dresden hat kürzlich eine Sparkasse (aus Zwickau) gestoppt, die solche Verträge gekündigt hatte. OLG Dresden, Urt. v. 21.11.2019 - 8 U 1770/18 Quelle: OLG Dresden, Pressemitteilung v. 21.11.2019 Fragen Sie jemanden, der sich damit auskennt.Streitigkeiten mit Banken und Sparkassen sind mein Alltagsgeschäft seit mittlerweile mehr als 23 Jahren.

Zur Freistellung nach Kündigung zur Überstunden- und Urlaubsabgeltung .....

...... hat das Bundesarbeitsgericht eine kürzlich eine Entscheidung getroffen, die es zu beachten gilt und die man kennen sollte. LTO erläutert dies hier in einem ausführlichen Artikel. .....oder Sie fragen gleich jemanden, der sich damit auskennt.

Automatisches Sorgerecht (auch) für unverheiratete Väter ?

Im Justizministerium werden Pläne für eine Reform des Kindschaftsrechts entwickelt. Vor allem ein automatisches Sorgerecht für unverheiratete Väter und ein Umgangsrecht nur noch für Dritte gehören dazu. Die elterliche Sorge soll den rechtlichen Eltern eines Kindes von Anfang an gemeinsam zustehen. Heißt: Auch unverheiratete Väter, deren Vaterschaft rechtlich anerkannt ist, sollen künftig mit Geburt des Kindes wie die Mutter automatisch sorgeberechtigt sein. Bislang bedurfte es hierfür einer gemeinsamen Sorgeerklärung beider Eltern. Weigerte sich die Mutter jedoch, mit dem Vater das Sorgerecht zu teilen, musste der Vater dann den Weg übers Familiengericht gehen. ....und noch so einige andere Thesen werden dort gerade diskutiert....     Soll es keinen Entzug der elterlichen Sorge mehr geben. Wenn es danach für das Wohl des Kindes das Beste ist, kann zwar die Ausübung der elterlichen Sorge für ein Elternteil bis auf Null reduzieren, sorgeberechtigt bleibt ...

„Equal-Pay-Grundsatz“ und Zeitarbeit

Das BAG (Urteil vom 16. Oktober 2019 - 4 AZR 66/18) führte dazu in seiner Pressemitteilung Nr. 33/19 vom 16.10.2019 aus: Arbeitgeber, die als Verleiher Leiharbeitnehmer an einen Dritten überlassen, können vom Grundsatz der Gleichstellung („Equal-Pay“) kraft arbeitsvertraglicher Vereinbarung nach § 9 Nr. 2 Halbs. 3 AÜG aF (Anmerkung: alter Fassung) nur dann abweichen, wenn für den Entleihzeitraum das einschlägige Tarifwerk für die Arbeitnehmerüberlassung aufgrund dieser Bezugnahme vollständig und nicht nur teilweise anwendbar ist. Der Kläger hat für den Zeitraum der Überlassung dem Grunde nach einen Anspruch auf „Equal-Pay“ iSv. § 10 Abs. 4 Satz 1 AÜG in der bis zum 31. März 2017 geltenden Fassung. Eine nach § 9 Nr. 2 AÜG aF zur Abweichung vom Gebot der Gleichbehandlung berechtigende Vereinbarung haben die Parteien nicht getroffen. Diese setzt insbesondere nach Systematik und Zweck der Bestimmungen des AÜG eine vollständige Anwendung eines für die Arbeitnehmerüberlassun...

Rückforderung von Geschenken durch die Schwiegereltern

Zur Frage der Rückforderung von Geschenken nach dem Scheitern der Ehe bzw. der eheähnlichen Gemeinschaft ein Artikel des KollegenRaab aus Frechen hier bei 123recht. Oder Sie fragen gleich jemanden, der sich damit auskennt. Familienrechtliche Angelegenheiten sind mein Alltagsgeschäft, seit 1996.

Der Wille des Kindes bei Frage der gemeinsamen elterlichen Sorge

Die Beachtlichkeit des Kindeswillens bedeutet nicht, dass Entscheidungskompetenz und -verantwortung auf das Kind „abgewälzt“ werden. Der geäußerte Kindeswille bleibt ein Gesichtspunkt im Rahmen des übergeordneten Entscheidungsmaßstabs des Kindeswohles, also des „wohlverstandenen Kindesinteresses“, weswegen es diese Interessen auch rechtfertigen können, von einem grundsätzlich nachvollziehbaren Kindeswillen abzuweichen. Maßstab der Entscheidung ist nach § 1671 Abs. 1 BGB das Kindeswohl. Bei der hiernach gebotenen zweistufigen Prüfung hat das Amtsgericht zu Recht auf der ersten Stufe angenommen, dass bereits die Aufhebung der gemeinsamen elterlichen Sorge nicht dem Kindeswohl entspräche. Zwar können die Eltern das gemeinsame Sorgerecht nur dann weiterhin ausüben, wenn sie – als unverzichtbare Voraussetzung hierfür – auch Kooperationsbereitschaft zeigen, also den Willen, die Verantwortung für das Kind auch nach der Trennung zusammen zu tragen (BVerfG, 03.11.1982 – Az: 1 ...

Besitz von Kinderpornos mit dem Beruf des Lehrers unvereinbar - Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichtes

Der strafbare Besitz von Kinderpornographie durch Lehrer - selbst in geringer Menge - führt bei Disziplinarverfahren in aller Regel zur Entfernung aus dem Beamtenverhältnis. Das Bundesverwaltungsgericht hat seine Rechtsprechung zu Fällen dieser Art fortentwickelt. Details beim Rechtsindex hier - oder  beim Bundesverwaltungsgericht hier