Weil ich immer wieder das Gefühl habe, dass der Verdienst der Anwälte völlig falsch eingeschätzt wird, einfach ein Beispiel aus dem Alltag: Welches Honorar wir abrechnen dürfen, ergibt sich aus dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetz ( RVG ). In Zivilsachen richtet sich das Honorar zum einen nach dem Streitwert, zum anderen danach, was alles gemacht wird. Die Einzelheiten ergeben sich aus dem Vergütungsverzeichnis zum RVG ( VV RVG ) und der Gebührentabelle . Selbstverständlich darf man auch ein höheres Honorar ausmachen, jedoch übernimmt dies weder eine eventuelle Rechtsschutzversicherung, noch muss der Gegner das erstatten, sofern man den Prozess gewinnt. Honorarvereinbarungen (korrekt heißt es Vergütungsvereinbarung) sind daher selten. Mein Beispiel kommt aus dem ganz normalen Alltagsgeschäft. Für eine Mandantin erhebe ich Klage wegen der Rückzahlung eines Darlehens von ihrer Freundin (nun wohl Ex-Freundin) i.H.v. 800,00 . Für sie (alleinerziehend, geringverdienend) ist das v...