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Es geht um Ihr (berufliches) Leben

Ihr Arbeitgeber hat Ihnen eine Kündigung in die Hand gedrückt? Im Personalgespräch liegt plötzlich ein Aufhebungsvertrag vor Ihnen? Das Zeugnis entspricht so gar nicht Ihren Erwartungen? Oder Sie suchen eine neue Herausforderung und wollen selbst kündigen (und hoffen auf eine Abfindung)? Längst nicht immer kann Ihnen „Dr. Google“ helfen. Es gibt sehr viel zu beachten (z.B. Fristen, Anspruchsgrundlagen, Urlaubsabgeltung aber auch Sperrfristen beim ALG usw. usf.). Natürlich kostet eine Beratung oder Vertretung Geld. Gut, wenn eine Rechtsschutzversicherung besteht oder Beratungs- bzw. Prozesskostenhilfe beansprucht werden kann. Aber selbst, wenn Sie die Kosten selbst tragen müssen – dieses Geld ist in aller Regel sehr gut investiert, denn viele Ansprüche, die Ihnen zustehen, kennen Sie nicht (und auch dabei kann Dr. Google o.ä. natürlich nicht helfen.) Scheuen Sie sich nicht, gleich am Anfang nach den Kosten zu fragen. Dies ist auch für uns nicht lästig oder unangenehm, sondern sch...

Trennungsdatum zurückdatieren

Sehr häufig kommt es vor, dass die Eheleute ihr Trennungsjahr zu verkürzen wollen, indem sie einfach falsche Angaben bei dem Trennungsdatum machen. Die Eheleute stimmen dazu ein "zurückdatierten" Trennungszeitpunkt ab, so dass das Trennungsjahr eingehalten zu sein scheint und die Ehe vom Gericht als gescheitert angesehen werden würde. Wenn die Ehepartner ein übereinstimmendes Trennungsdatum angeben, wird das in der Regel dann auch nicht mehr vom Familiengericht hinterfragt. Schwierig wird es nur, wenn das Trennungsdatum der Ehegatten nicht mehr übereinstimmt oder mindestens eines der beiden Zweifel am Einhalten des Trennungsjahrs verursacht. Wenn das zuständige Gericht Bedenken an dem genannten Trennungsdatum hat, muss durch eine aufwendige Beweisaufnahme das richtige Trennungsdatum erstmal ermittelt werden. Hierdurch wird das Scheidungsverfahren nur unnötig verlängert und kann möglicherweise auch länger dauern, als wenn man gleich auf den Ablauf des Trennungsjahrs g...

DSGVO - Datenschutz - Datenschutzrichtlinie

Nichts bedeutet uns mehr, als das Vertrauen unserer Mandanten. Denn Vertrauen ist die notwendige Basis unseren Mandanten effektiv helfen. Deshalb wollen wir transparent in Bezug darauf sein, welche zu können. Wir wollen darüber informieren, welche Daten die wir erheben, wie wir sie verwenden und welche Rechte Mandanten, Dritten und unter Umständen auch Gegnern zustehen, um diese Informationen zu kontrollieren. Obwohl sich die Art und Weise, wie wir diese Informationen benutzen, nicht ändert, haben wir beschlossen, unsere Datenschutzrichtlinie zu aktualisieren, um eine klarere und präzisere Erklärung bezüglich der Wahl- und Kontrollmöglichkeiten zu geben. Diese neue Richtlinie werden wir in Kürze hier im Blog und auch auf unserer Homepage veröffentlichen und außerdem bei Mandatsannahme jede/n Mandanten/in darüber informieren. Für diesbezügliche Anfragen (gern per email an lukanzlei@tuta.io) stehen wir selbstverständlich schon jetzt zur Verfügung. Frank Theumer f...

Homepage Update

Auf unserer Homepage www.theumer-mittag.de geht es nicht so recht voran. Die ab Ende Mai 2018 geltende Datenschutzgrundverordnung macht es erforderlich, die Homepage auf den aktuellen Stand der Dinge zu bringen. Sie haben dann einen besseren Einblick, wie wir Daten von Ihnen erheben und verwalten. In Kürze erhalten Sie weitere Informationen und werden die Möglichkeit haben, die Verwendung Ihrer Daten ganz unkompliziert zu kontrollieren. Bitte haben Sie weiterhin mit uns Geduld. Frank Theumer 18. April 2018

Schöne Ostern

Zitat des Tages

Wenn zwei sich streiten, freut sich der Rechtsanwalt. Graffito