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Viel zu lesen heute......

Impressum bei Facebook ?

Rechtsfrage des Tages: Ich bin Inhaber einer kleinen  Firma . Neben meiner  Homepage  halte ich auch eine  Fanseite  bei Facebook  vor. Ich habe mal irgendwo gelesen, dass diese Fanseite auch ein  Impressum braucht. Stimmt das? Antwort: Ja, das stimmt. Nach zwei gerichtlichen Entscheidungen dürfte mittlerweile feststehen, dass geschäftliche  und nicht rein privat betriebene Fanseiten in  sozialen Netzwerken  mit einem leicht erkennbaren  Impressum ausgestattet werden müssen, dass auch so benannt werden sollte. Zudem muss das Impressum für den  Nutzer  unproblematisch zu finden sein, auch hier gilt die sogenannte " 2-Klick-Regelung ". Der Besucher der Seite darf also nicht mehr als  zwei Mausklicks  benötigen, um das vollständige Impressum aufrufen zu können. Insofern ist auch eine gut sichtbare  Verlinkung  auf die Homepage möglich, dort sollte aber auch klargestellt werden, dass das Homepage-...

Der Rasenmäher am Wochenende

Oft werden wir gefragt, wann genau der (böse?) Nachbar eigentlich den Rasenmäher anwerfen darf. Daher hier meine (halböffentliche) Antwort: Man soll die Dinge nicht so tragisch nehmen, wie sie sind. Karl Valentin Nein - im Ernst: Das ist (natürlich) geregelt. Füher war das die sog. “Rasenmäherlärm-Verordnung”. Nun heißt die entsprechende Norm  “Geräte- und Motorenlärm-Verordnung”  und betrifft nun auch Laubwegbläser, Rasentrimmer und Rasenkantenschneider sowie auch Heckenschneider. Die Regelung besagt: Diese (lauten) Geräte dürfen in  Wohngebieten  werktags zwischen 20:00 Uhr und 7:00 Uhr nicht genutzt werden dürfen  und  sonn- und feiertags gar nicht .  Wer sich nicht dran hält, bekommt Ärger mit seine Nachbarn und u.U. einen Bußgeldbescheid.  Andere Gesetze und Verordnungen sowie  kommunale Satzungen  können die Geräte- und MaschinenlärmVO aber ergänzen und überlagern. So können die genannten Betriebszeiten insbesondere ...