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Scheidung - „Wir nehmen uns einen Anwalt“ – geht das?

Familienrecht · Scheidung · Trennung

„Wir nehmen uns einen Anwalt“ – geht das?

Nach einer Trennung wollen viele Paare Streit vermeiden und suchen gemeinsam das Gespräch mit einem Rechtsanwalt. Der Wunsch ist verständlich – die Lösung funktioniert so leider nicht.

Die Trennung ist beschlossen, und beide Partner sind sich einig: Es soll kein Rosenkrieg werden. Keine eskalierten Gerichtsverfahren, kein jahrelanges Hin und Her. Manchen Paaren scheint es deshalb naheliegend, sich gemeinsam an einen Rechtsanwalt zu wenden, der dann – neutral und sachkundig – einen fairen Lösungsweg aufzeigt. Die Vorstellung klingt vernünftig. Sie beruht aber auf einem Missverständnis darüber, was ein Anwalt ist – und was er leisten kann.

Was viele sich vorstellen

Hinter dem Wunsch nach dem gemeinsamen Anwaltsbesuch steckt oft die Idee, dass ein erfahrener Jurist beide Seiten anhört, die Argumente gegeneinander abwägt und dann den einen richtigen Weg benennt. Gewissermaßen als sachkundiger Schlichter, der kraft seines Fachwissens sagt: So ist es gerecht, so sollte die Einigung aussehen.

Das klingt nach einem vernünftigen Modell – beschreibt aber keine anwaltliche Tätigkeit, sondern die eines Schiedsrichters oder Mediators. Und das ist etwas grundlegend anderes.

Ob jemand sein Recht durchsetzt oder dem anderen entgegenkommt, entscheidet allein der Mandant. Der Anwalt sorgt dafür, dass diese Entscheidung informiert getroffen werden kann.

Was ein Anwalt wirklich ist

Ein Rechtsanwalt ist Parteivertreter. Das ist keine Floskel, sondern der Kern seines Berufsbildes. Seine Aufgabe besteht darin, einen Mandanten so umfassend und ehrlich zu beraten, dass dieser das für sich bestmögliche Ergebnis erkennt – und dann selbst entscheiden kann, ob er es durchsetzen oder ob er darauf verzichten möchte, um den anderen nicht zu verletzen oder das Verfahren abzukürzen.

Diese Entscheidung trifft der Mandant, nicht der Anwalt. Dafür muss der Mandant aber zunächst wissen, was er rechtlich verlangen könnte. Genau das ist die Aufgabe der Beratung. Und genau diese Aufgabe lässt sich nicht erfüllen, wenn gleichzeitig die Gegenpartei im Raum sitzt.

Denn was wäre die Alternative? Wenn der Anwalt beiden Seiten gleichermaßen dienen wollte, müsste er die Interessen abwägen, den Mittelweg suchen und die Entscheidung faktisch selbst treffen. Er wäre dann kein Anwalt mehr, sondern Entscheider. Und er wäre für niemanden wirklich nützlich – weil er keinem vollständig verpflichtet wäre.

Rechtlicher Hintergrund: § 43a Abs. 4 BRAO

Das anwaltliche Berufsrecht untersagt die gleichzeitige Vertretung widerstreitender Interessen (§ 43a Abs. 4 BRAO). Solange beide Partner tatsächlich in allem einer Meinung sind, mag das in einem sehr engen Korridor zulässig sein. Das Problem liegt im nächsten Schritt: Sobald sich – und bei einer Trennung ist das eine Frage der Zeit, nicht der Wahrscheinlichkeit – auch nur im Ansatz gegenläufige Interessen abzeichnen, muss der Anwalt die Tätigkeit gegenüber beiden Mandanten sofort niederlegen. Er darf dann keinen der beiden weiter vertreten. Das Mandat endet, beide stehen ohne Beratung da und müssen von vorn anfangen – ein Ergebnis, das in aller Regel niemand wollte: weder die Mandanten noch der Anwalt. Hinzu kommen offene Honorarfragen, die in dieser Konstellation regelmäßig schwierig zu klären sind.

Was das für Sie bedeutet

Der Wunsch nach einer einvernehmlichen Lösung ist gut und richtig. Einigung ist oft klug und schont alle Beteiligten – emotional wie wirtschaftlich. Aber eine gute Einigung setzt voraus, dass beide Seiten wissen, was sie rechtlich zu beanspruchen haben. Nur wer das weiß, kann bewusst entscheiden, ob und wie weit er dem anderen entgegenkommt.

Deshalb bitte ich Sie: Kommen Sie zur Erstberatung ohne Ihren Partner oder Ihre Partnerin. Das ist kein Signal, dass ich auf Eskalation aus bin – im Gegenteil. Es bedeutet lediglich, dass ich Ihnen gegenüber offen und vollständig sein kann. Genau das schulde ich Ihnen.

Nach der Erstberatung ist vieles möglich. Wir können ein gemeinsames Gespräch führen, in dem ich die Möglichkeiten einer Einigung skizziere. Ich kann Schriftverkehr mit dem anderen Teil oder dessen Anwalt übernehmen. Und wenn Sie eine außergerichtliche Einigung anstreben, kann ich – mit Ihrem Einverständnis – aktiv auf eine vernünftige Lösung hinwirken. All das setzt aber voraus, dass klar ist, wessen Interessen ich vertrete und wessen Interessen ich nicht vertrete. Das muss dann auch dem anderen Teil gegenüber offen sein.

Kurz zusammengefasst

Wer nach einer Trennung eine friedliche Lösung sucht, braucht dafür keine weniger konsequente Beratung – sondern eine, die klar und vollständig ist. Der gemeinsame Anwaltsbesuch klingt nach dem kürzeren Weg, führt aber regelmäßig in eine Sackgasse: Entweder bleibt die Beratung unvollständig, oder das Mandat muss später unter ungünstigen Umständen beendet werden. Kommen Sie zunächst allein. Den Rest besprechen wir dann gemeinsam.

Sie stehen vor einer Trennung und möchten wissen, welche Möglichkeiten Sie haben? Ich berate Sie in einem vertraulichen Erstgespräch.

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