(fiese) Tricks beim Scheitern einer Ehe
Aliis inserviendo consumor – „Im Dienst für Andere verzehre ich mich.“
Einleitung: Ihr Kompass durch die Scheidungs-Krise
Wer sich in Trennung oder
Scheidung befindet, fühlt sich oft unter Zeitdruck und großem emotionalen
Stress. Gerade hier geraten viele in die Falle verzwickter Taktiken – „Tricks“,
die den anderen benachteiligen oder das Verfahren verkomplizieren oder auch
einfach nur unnötige Kosten verursachen. Deshalb ist es mein Anliegen, Ihnen
mit Expertise und klaren Informationen Orientierung zu geben: Aliis inserviendo
consumor (Im Dienst für Andere verzehre ich mich) – dieses Motto steht
im Mittelpunkt, nicht taktisches Geplänkel (sondern dessen Abwehr). Dieser kleine
Ratgeber soll auf weitere Strategien der Gegenseite bei Scheidung und Trennung zeigen
und wie Sie sich davor schützen können.
Die häufigsten Tricks bei der Scheidung – und wie Sie
sich wehren
Juristische Verfahren zur Scheidung, zur Trennung
unverheirateter Paare oder zu vermögensrechtlichen Streitigkeiten sind kein
Machtspiel oder Ort für Tricks – sondern dienen Ihrem Recht und letztlich auch
dem Kindeswohl.
Was meint eigentlich „Tricks bei der Scheidung“?
Mit „Tricks“ sind unfaire, teils juristisch grenzwertige
oder schlicht irreführende Methoden gemeint, die ein Partner nutzt, um mehr
Vermögen, Vorteile beim Umgangsrecht oder bei Unterhaltsfragen zu erhalten.
Betroffen sind regelmäßig:
- Die
Aufteilung des gemeinsamen Vermögens (Stichwort: Zugewinnausgleich)
- Die
gemeinsame Immobilie oder der Hausrat
- Das
Sorge- und Umgangsrecht für Kinder
- Vereinbarungen
rund um Unterhaltsleistungen
Beispiel: „Anwalt blockieren“
Ein Trick, der inzwischen immer
häufiger vorkommt: Wer sich frühzeitig bei vielen guten Scheidungsanwälten zur
Erstberatung anmeldet, „sperrt“ sie aufgrund des anwaltlichen
Interessenkonflikts für den anderen Ehepartner. Abhilfe: Zügig einen Anwalt
Ihres Vertrauens kontaktieren, bevor andere Partei sich diese Option sichert.
Umgangsrecht als Druckmittel
Manchmal wird das Umgangsrecht
mit den eigenen Kindern zum Verhandlungshebel in Vermögensfragen missbraucht
oder gar verweigert. Die Rechtsprechung ist hier eindeutig: Eine Verknüpfung
von Vermögensfragen und dem Umgangsrecht ist sittenwidrig und unwirksam.
„Vermögensverschleuderung“ zwischen Trennung und
Scheidung
Nach der Trennung ist oft noch
nicht offiziell Schluss: Die gesetzliche Zugewinngemeinschaft besteht bis zur
Einleitung des Scheidungsverfahrens weiter. Häufiger Trick: Einer der Partner
„räumt die Konten leer“ oder verkauft Vermögen, um den Ausgleich zu reduzieren.
Das Gesetz sieht jedoch klare Auskunfts- und Nachweispflichten vor; illoyale
Verfügungen können zu Ersatzansprüchen führen (§ 1375 Abs. 2 BGB).
Streit um das Eigenheim
Immobilien sind oft der größte
Streitpunkt. Typische Tricks: Blockade beim Verkauf oder Teilungsversteigerung,
„Verschwindenlassen“ von Dokumenten, Manipulation des Verkehrswertes. Klares
Recht: Im Zweifel entscheidet das Gericht. Der Wert des Hauses wird zum
Stichtag ermittelt, der Zugewinn daraus berechnet.
Verdrehte Vereinbarungen
Achtung bei schnellen Lösungen: Manche Vereinbarungen sind
nichtig, wenn sie etwa das Kindeswohl gefährden oder das Umgangsrecht
unzulässig ausschließen. Eine Verzichtserklärung auf das Umgangsrecht ist
rechtlich unwirksam.
Scheinbare Kostenersparnis: „Nur ein Anwalt für beide“
Obwohl sich ein Anwalt beide Seiten anhören kann, vertritt
er einzig die Partei, die ihn beauftragt hat – absolute Einigkeit beider
Partner vorausgesetzt. Bei unterschiedlichen Interessen brauchen Sie stets
Ihren eigenen Rechtsanwalt.
Begriffe erklärt – Ihr Lexikon fürs Scheidungsrecht
- Zugewinnausgleich:
Das in der Ehe gemeinsam erwirtschaftete Vermögen wird bei Scheidung
hälftig geteilt, Erbschaften und Schenkungen ausgenommen.
- Teilungsversteigerung:
Ist ein Haus gemeinsames Eigentum und keine Einigung über den Verkauf
möglich, kann das Gericht eine Zwangsversteigerung anordnen.
- Unterhaltsansprüche:
Wer während oder nach der Ehe weniger verdient, kann – oftmals befristet
und an Bedingungen geknüpft – Unterhaltszahlungen fordern. Für Kinder gilt
der Anspruch vorrangig.
- Sorge-
und Umgangsrecht: Nach einer Scheidung bleibt in den meisten Fällen
das gemeinsame Sorgerecht erhalten, konkretisiert durch Regelungen zum
Aufenthaltsort und Umgangszeiten.
Praxis-Tipps: Wie Sie Tricks und Fallen souverän umgehen
1. Früh informieren & Dokumente sichern
Gehen Sie früh zum Anwalt und lassen Sie sich individuell
beraten. Sichern Sie Belege über Vermögen, Kontostände, Hausrat und Immobilien
bereits zum Trennungszeitpunkt – denn dies ist die Basis für einen gerechten
Zugewinnausgleich.
2. Vorsicht bei gemeinsamen Konten und Hausrat
Achten Sie bei einer Trennung darauf, Konten kompetent
aufzustellen und wertvolle bewegliche Dinge zu dokumentieren, um spätere
Streitigkeiten zu vermeiden. Gemeinsames Eigentum am Hausrat ist gesetzlich
geregelt.
3. Tricks mit der Immobilie vorbeugen
Verweigert ein Partner den Verkauf oder blockiert er
Maßnahmen, kann ein Antrag auf Teilungsversteigerung helfen. Vergessen Sie
nicht: Auch zur Nutzung einer Immobilie nach der Trennung gibt es klare Regeln,
etwa Nutzungsentschädigungen.
4. Umgangsrecht – nur im Interesse des Kindes
Vermeiden Sie Versuche, das Umgangsrecht als Druckmittel zu
verwenden. Das Gericht prüft bei allen Entscheidungen das Kindeswohl – und
Sanktionen gegen den unkooperativen Elternteil sind möglich.
5. Nicht vorschnell auf Ansprüche verzichten
Unüberlegte Nachgiebigkeit kann später teuer werden. Lassen
Sie jede Scheidungsfolgenvereinbarung und jeden Vergleich anwaltlich prüfen,
bevor Sie unterschreiben.
Zusammenfassung: Das Wichtigste in Kürze
- Lassen
Sie sich frühzeitig beraten, sichern Sie Belege und vermeiden Sie
„schnelle“ Kompromisse ohne rechtliche Prüfung.
- Tricks
wie Vermögensverschiebung, Nutzung des Umgangsrechts als Druckmittel oder
das Blockieren von Anwälten sind bekannt – sie schaden letztlich beiden
Seiten und sind oft wirkungslos oder sogar gesetzeswidrig.
- Der
faire Weg ist stets der rechtssichere und sachliche. Nutzen Sie das
Trennungsjahr zur Verhandlung und Einigung – das verhindert teure und
nervenaufreibende Streitverfahren.
- Bei
Unsicherheiten: Fragen Sie gezielt, bevor Sie handeln.
Ihr nächster Schritt – Ich berate Sie persönlich!
Eine Trennung vom Ehegatten ist eine sehr persönliche
Angelegenheit und als solche sollte sie auch behandelt werden. Ich stehe Ihnen
mit juristischer Klarheit, Erfahrung und Empathie zur Seite. Vereinbaren Sie
jetzt Ihr persönliches Beratungsgespräch – entweder telefonisch oder gern auch
einfach per WhatsApp oder E-Mail. Nutzen Sie die Vorteile rechtssicherer und
effizienter Vertretung: Kontaktieren Sie mich per E-Mail, Telefon oder über WhatsApp.
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