(fiese) Tricks beim Scheitern einer Ehe

 Aliis inserviendo consumor – „Im Dienst für Andere verzehre ich mich.“




Einleitung: Ihr Kompass durch die Scheidungs-Krise

Wer sich in Trennung oder Scheidung befindet, fühlt sich oft unter Zeitdruck und großem emotionalen Stress. Gerade hier geraten viele in die Falle verzwickter Taktiken – „Tricks“, die den anderen benachteiligen oder das Verfahren verkomplizieren oder auch einfach nur unnötige Kosten verursachen. Deshalb ist es mein Anliegen, Ihnen mit Expertise und klaren Informationen Orientierung zu geben: Aliis inserviendo consumor (Im Dienst für Andere verzehre ich mich) – dieses Motto steht im Mittelpunkt, nicht taktisches Geplänkel (sondern dessen Abwehr). Dieser kleine Ratgeber soll auf weitere Strategien der Gegenseite bei Scheidung und Trennung zeigen und wie Sie sich davor schützen können.

 

Die häufigsten Tricks bei der Scheidung – und wie Sie sich wehren

Juristische Verfahren zur Scheidung, zur Trennung unverheirateter Paare oder zu vermögensrechtlichen Streitigkeiten sind kein Machtspiel oder Ort für Tricks – sondern dienen Ihrem Recht und letztlich auch dem Kindeswohl.

Was meint eigentlich „Tricks bei der Scheidung“?

Mit „Tricks“ sind unfaire, teils juristisch grenzwertige oder schlicht irreführende Methoden gemeint, die ein Partner nutzt, um mehr Vermögen, Vorteile beim Umgangsrecht oder bei Unterhaltsfragen zu erhalten. Betroffen sind regelmäßig:

  • Die Aufteilung des gemeinsamen Vermögens (Stichwort: Zugewinnausgleich)
  • Die gemeinsame Immobilie oder der Hausrat
  • Das Sorge- und Umgangsrecht für Kinder
  • Vereinbarungen rund um Unterhaltsleistungen

 

Beispiel: „Anwalt blockieren“

Ein Trick, der inzwischen immer häufiger vorkommt: Wer sich frühzeitig bei vielen guten Scheidungsanwälten zur Erstberatung anmeldet, „sperrt“ sie aufgrund des anwaltlichen Interessenkonflikts für den anderen Ehepartner. Abhilfe: Zügig einen Anwalt Ihres Vertrauens kontaktieren, bevor andere Partei sich diese Option sichert.

Umgangsrecht als Druckmittel

Manchmal wird das Umgangsrecht mit den eigenen Kindern zum Verhandlungshebel in Vermögensfragen missbraucht oder gar verweigert. Die Rechtsprechung ist hier eindeutig: Eine Verknüpfung von Vermögensfragen und dem Umgangsrecht ist sittenwidrig und unwirksam.

„Vermögensverschleuderung“ zwischen Trennung und Scheidung

Nach der Trennung ist oft noch nicht offiziell Schluss: Die gesetzliche Zugewinngemeinschaft besteht bis zur Einleitung des Scheidungsverfahrens weiter. Häufiger Trick: Einer der Partner „räumt die Konten leer“ oder verkauft Vermögen, um den Ausgleich zu reduzieren. Das Gesetz sieht jedoch klare Auskunfts- und Nachweispflichten vor; illoyale Verfügungen können zu Ersatzansprüchen führen (§ 1375 Abs. 2 BGB).

Streit um das Eigenheim

Immobilien sind oft der größte Streitpunkt. Typische Tricks: Blockade beim Verkauf oder Teilungsversteigerung, „Verschwindenlassen“ von Dokumenten, Manipulation des Verkehrswertes. Klares Recht: Im Zweifel entscheidet das Gericht. Der Wert des Hauses wird zum Stichtag ermittelt, der Zugewinn daraus berechnet.

Verdrehte Vereinbarungen

Achtung bei schnellen Lösungen: Manche Vereinbarungen sind nichtig, wenn sie etwa das Kindeswohl gefährden oder das Umgangsrecht unzulässig ausschließen. Eine Verzichtserklärung auf das Umgangsrecht ist rechtlich unwirksam.

Scheinbare Kostenersparnis: „Nur ein Anwalt für beide“

Obwohl sich ein Anwalt beide Seiten anhören kann, vertritt er einzig die Partei, die ihn beauftragt hat – absolute Einigkeit beider Partner vorausgesetzt. Bei unterschiedlichen Interessen brauchen Sie stets Ihren eigenen Rechtsanwalt.

 

Begriffe erklärt – Ihr Lexikon fürs Scheidungsrecht

  • Zugewinnausgleich: Das in der Ehe gemeinsam erwirtschaftete Vermögen wird bei Scheidung hälftig geteilt, Erbschaften und Schenkungen ausgenommen.
  • Teilungsversteigerung: Ist ein Haus gemeinsames Eigentum und keine Einigung über den Verkauf möglich, kann das Gericht eine Zwangsversteigerung anordnen.
  • Unterhaltsansprüche: Wer während oder nach der Ehe weniger verdient, kann – oftmals befristet und an Bedingungen geknüpft – Unterhaltszahlungen fordern. Für Kinder gilt der Anspruch vorrangig.
  • Sorge- und Umgangsrecht: Nach einer Scheidung bleibt in den meisten Fällen das gemeinsame Sorgerecht erhalten, konkretisiert durch Regelungen zum Aufenthaltsort und Umgangszeiten.

 

Praxis-Tipps: Wie Sie Tricks und Fallen souverän umgehen

1. Früh informieren & Dokumente sichern

Gehen Sie früh zum Anwalt und lassen Sie sich individuell beraten. Sichern Sie Belege über Vermögen, Kontostände, Hausrat und Immobilien bereits zum Trennungszeitpunkt – denn dies ist die Basis für einen gerechten Zugewinnausgleich.

2. Vorsicht bei gemeinsamen Konten und Hausrat

Achten Sie bei einer Trennung darauf, Konten kompetent aufzustellen und wertvolle bewegliche Dinge zu dokumentieren, um spätere Streitigkeiten zu vermeiden. Gemeinsames Eigentum am Hausrat ist gesetzlich geregelt.

3. Tricks mit der Immobilie vorbeugen

Verweigert ein Partner den Verkauf oder blockiert er Maßnahmen, kann ein Antrag auf Teilungsversteigerung helfen. Vergessen Sie nicht: Auch zur Nutzung einer Immobilie nach der Trennung gibt es klare Regeln, etwa Nutzungsentschädigungen.

4. Umgangsrecht – nur im Interesse des Kindes

Vermeiden Sie Versuche, das Umgangsrecht als Druckmittel zu verwenden. Das Gericht prüft bei allen Entscheidungen das Kindeswohl – und Sanktionen gegen den unkooperativen Elternteil sind möglich.

5. Nicht vorschnell auf Ansprüche verzichten

Unüberlegte Nachgiebigkeit kann später teuer werden. Lassen Sie jede Scheidungsfolgenvereinbarung und jeden Vergleich anwaltlich prüfen, bevor Sie unterschreiben.


Zusammenfassung: Das Wichtigste in Kürze

  • Lassen Sie sich frühzeitig beraten, sichern Sie Belege und vermeiden Sie „schnelle“ Kompromisse ohne rechtliche Prüfung.
  • Tricks wie Vermögensverschiebung, Nutzung des Umgangsrechts als Druckmittel oder das Blockieren von Anwälten sind bekannt – sie schaden letztlich beiden Seiten und sind oft wirkungslos oder sogar gesetzeswidrig.
  • Der faire Weg ist stets der rechtssichere und sachliche. Nutzen Sie das Trennungsjahr zur Verhandlung und Einigung – das verhindert teure und nervenaufreibende Streitverfahren.
  • Bei Unsicherheiten: Fragen Sie gezielt, bevor Sie handeln.

Ihr nächster Schritt – Ich berate Sie persönlich!

Eine Trennung vom Ehegatten ist eine sehr persönliche Angelegenheit und als solche sollte sie auch behandelt werden. Ich stehe Ihnen mit juristischer Klarheit, Erfahrung und Empathie zur Seite. Vereinbaren Sie jetzt Ihr persönliches Beratungsgespräch – entweder telefonisch oder gern auch einfach per WhatsApp oder E-Mail. Nutzen Sie die Vorteile rechtssicherer und effizienter Vertretung: Kontaktieren Sie mich per E-Mail, Telefon oder über WhatsApp.

 


fth | 23. Juli 2025 | Zu Recht !!





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