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Scheidungsfolgenvereinbarung – Ihre wichtigsten Fragen und Antworten

 

Scheidungsfolgenvereinbarung – Das Wichtigste auf einen Blick

Eine Scheidungsfolgenvereinbarung ermöglicht es Ehegatten, die zentralen Fragen rund um Trennung und Scheidung selbstbestimmt zu regeln – von Vermögen über Unterhalt bis hin zu Sorge für gemeinsame Kinder. Doch Vorsicht: Enthält Ihre Vereinbarung auch nur einen Punkt, für den das Gesetz eine notarielle Beurkundung verlangt (zum Beispiel den Zugewinnausgleich), muss die gesamte Vereinbarung notariell beurkundet werden. Deshalb ist gerade bei umfassenden Regelungen anwaltliche Beratung unerlässlich.

Eine solche Vereinbarung ist die Grundlage für eine einvernehmliche Scheidung – diese lässt sich in vielen Fällen sogar online abwickeln. Wer unnötigen Streit und einen „Rosenkrieg“ vermeidet, spart nicht nur Nerven, sondern auch hohe Scheidungskosten.


Inhaltsübersicht

  1. Das Wichtigste auf einen Blick
  2. Was lässt sich regeln?
  3. Wozu eine Vereinbarung auch bei Einigkeit?
  4. Formerfordernisse – Wann ist eine notarielle Beurkundung nötig?
  5. Formbedürftige und formfreie Regelungen
  6. Beratung und anwaltlicher Beistand
  7. Kostenüberblick
  8. Fazit und weitere Informationen

Was können Sie in einer Scheidungsfolgenvereinbarung regeln?

Im Zuge der Trennung oder spätestens mit der Scheidung müssen Ehegatten zahlreiche Dinge neu ordnen, zum Beispiel:

  • Vermögensaufteilung und den Ausgleich von Rentenanwartschaften
  • Unterhaltspflichten (Trennungs- und nachehelicher Unterhalt)
  • Nutzung und Verteilung von Hausrat und Ehewohnung
  • Verbindlichkeiten (zum Beispiel gegenüber Banken)
  • Betreuung, Versorgung und Umgang mit gemeinsamen Kindern

Ob Vermögen, Unterhalt oder Sorgerecht: All diese Fragen sind sogenannte Scheidungsfolgesachen, die entweder einvernehmlich oder mit Hilfe des Familiengerichts geklärt werden können. Eine Scheidungsfolgenvereinbarung ermöglicht es, Konflikte zu vermeiden und maßgeschneiderte Lösungen zu finden. Kommt keine Einigung zustande, entscheidet das Gericht.


Auch bei einvernehmlicher Scheidung sinnvoll

Selbst wenn Sie sich scheinbar über alle Trennungsfolgen einig sind, ist es ratsam, diese schriftlich in einer Scheidungsfolgenvereinbarung festzuhalten – idealerweise notariell beurkundet. So haben beide Seiten Sicherheit, und die Vereinbarungen sind auch später, falls Meinungsverschiedenheiten auftreten, rechtlich durchsetzbar.


Formerfordernisse: Mündlich, schriftlich oder notariell?

Viele Regelungen lassen sich grundsätzlich formlos treffen – doch: Mündliche Absprachen sind im Streitfall nicht einklagbar. Werden bestimmte Formvorschriften nicht eingehalten (z. B. notarielle Beurkundung beim Zugewinnausgleich), ist die Vereinbarung unwirksam.

Das Gesetz verlangt bei bestimmten Scheidungsfolgen zwingend die notarielle Beurkundung, um voreilige oder nachteilige Entscheidungen zu verhindern. Alternativ können Sie Vereinbarungen auch direkt vor Gericht protokollieren lassen.

Mein Rat: Verlassen Sie sich nicht auf mündliche Versprechen – nur eine (notariell) schriftliche Regelung gibt Sicherheit!


Formbedürftige und formfreie Scheidungsfolgenvereinbarungen

Notarielle Beurkundung erforderlich, z.B.:

  • Zugewinnausgleich (§ 1378 BGB)
  • Versorgungsausgleich (§ 7 VersAusglG)
  • Übertragung von Immobilieneigentum (§ 311b BGB)
  • Nachehelicher Unterhalt vor Rechtskraft der Scheidung (§ 1585c BGB)
  • Vereinbarungen zum gesetzlichen Erb- und Pflichtteilsrecht

Formfrei möglicher Inhalt:

  • Trennungsunterhalt (Höhe und Modalitäten)
  • Nachehelicher Unterhalt nach Rechtskraft der Scheidung
  • Nutzung der Ehewohnung und Verteilung des Hausrats
  • Sorgerecht und Umgangsrecht für Kinder
  • Ehegattenname nach der Scheidung
  • Verteilung von Verbindlichkeiten

Beachten Sie: Sobald eine Vereinbarung einen formbedürftigen Teil enthält, muss die gesamte Scheidungsfolgenvereinbarung notariell beurkundet werden.


Wer berät bei der Scheidungsfolgenvereinbarung?

Auch scheinbar einfache Regelungen bergen rechtliche Fallstricke. Besonders wichtig wird dies, wenn es um notarielle Vereinbarungen geht: Hier empfiehlt sich unbedingt anwaltliche Beratung. Anwälte wahren stets nur die Interessen ihres eigenen Mandanten – nicht die beider Ehegatten. Der Notar als neutraler Beurkundender berät zur Bedeutung der Vereinbarung, vertritt jedoch keine Parteininteressen.

Mein Tipp: Lassen Sie sich im Vorfeld von mir beraten – ich mach das jetzt seit bald 30 Jahren. So lassen sich Benachteiligungen und unnötige Kosten vermeiden und klare, rechtssichere Regelungen treffen.


Kosten einer notariellen Scheidungsfolgenvereinbarung

Die Anwaltskosten (also mein Honorar) richten sich nach dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG) oder werden individuell vereinbart (Vergütungsvereinbarung). Die Höhe hängt vom den Gegenstandswerten ab.  Fordern Sie eine unverbindliche Kostenkalkulation ab.

Die Notarkosten berechnen sich nach dem Gerichts- und Notarkostengesetz (GNotKG) und umfassen Beratung und Beurkundung. Insgesamt gilt: Eine frühzeitige, klare Vereinbarung spart Streit, Nerven und oft auch viel Geld.


Fazit: Einigung schafft Sicherheit und Entlastung

Die Scheidungsfolgenvereinbarung ist Ihr Fundament für eine faire und effiziente Trennung. Je klarer und verbindlicher Sie Vereinbarungen zu Unterhalt, Vermögen oder Kindern regeln, desto konfliktfreier fällt der Weg in den neuen Lebensabschnitt. Investieren Sie in anwaltliche Beratung und notariell beurkundete Verträge – das ist (bis auf sehr wenige Ausnahmen) günstiger, weniger nervenaufreibend und entlastet auch die Kinder.


Haben Sie Fragen oder möchten Sie eine Beratung zur Scheidungsfolgenvereinbarung?

Kontaktieren Sie mich – gern per WhatsApp und dann helfe ich Ihnen gern persönlich weiter.


Weiterführende Artikel, Checklisten und Mustervereinbarungen finden Sie hier im Blog oder sende ich Ihnen gern auf Abruf zu.

 

fth, 02. Juni 2025




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