Scheidungsfolgenvereinbarung – Ihre wichtigsten Fragen und Antworten
Scheidungsfolgenvereinbarung – Das Wichtigste auf einen
Blick
Eine Scheidungsfolgenvereinbarung ermöglicht es
Ehegatten, die zentralen Fragen rund um Trennung und Scheidung selbstbestimmt
zu regeln – von Vermögen über Unterhalt bis hin zu Sorge für gemeinsame Kinder.
Doch Vorsicht: Enthält Ihre Vereinbarung auch nur einen Punkt, für den das
Gesetz eine notarielle Beurkundung verlangt (zum Beispiel den
Zugewinnausgleich), muss die gesamte Vereinbarung notariell beurkundet werden.
Deshalb ist gerade bei umfassenden Regelungen anwaltliche Beratung
unerlässlich.
Eine solche Vereinbarung ist die Grundlage für eine
einvernehmliche Scheidung – diese lässt sich in vielen Fällen sogar online
abwickeln. Wer unnötigen Streit und einen „Rosenkrieg“ vermeidet, spart nicht
nur Nerven, sondern auch hohe Scheidungskosten.
Inhaltsübersicht
- Das
Wichtigste auf einen Blick
- Was
lässt sich regeln?
- Wozu
eine Vereinbarung auch bei Einigkeit?
- Formerfordernisse
– Wann ist eine notarielle Beurkundung nötig?
- Formbedürftige
und formfreie Regelungen
- Beratung
und anwaltlicher Beistand
- Kostenüberblick
- Fazit
und weitere Informationen
Was können Sie in einer Scheidungsfolgenvereinbarung
regeln?
Im Zuge der Trennung oder spätestens mit der Scheidung
müssen Ehegatten zahlreiche Dinge neu ordnen, zum Beispiel:
- Vermögensaufteilung und den Ausgleich von Rentenanwartschaften
- Unterhaltspflichten (Trennungs- und nachehelicher Unterhalt)
- Nutzung und Verteilung von Hausrat und Ehewohnung
- Verbindlichkeiten (zum Beispiel gegenüber Banken)
- Betreuung, Versorgung und Umgang mit gemeinsamen Kindern
Ob Vermögen, Unterhalt oder Sorgerecht: All diese Fragen
sind sogenannte Scheidungsfolgesachen, die entweder einvernehmlich oder mit
Hilfe des Familiengerichts geklärt werden können. Eine
Scheidungsfolgenvereinbarung ermöglicht es, Konflikte zu vermeiden und
maßgeschneiderte Lösungen zu finden. Kommt keine Einigung zustande, entscheidet
das Gericht.
Auch bei einvernehmlicher Scheidung sinnvoll
Selbst wenn Sie sich scheinbar über alle Trennungsfolgen
einig sind, ist es ratsam, diese schriftlich in einer
Scheidungsfolgenvereinbarung festzuhalten – idealerweise notariell beurkundet.
So haben beide Seiten Sicherheit, und die Vereinbarungen sind auch später,
falls Meinungsverschiedenheiten auftreten, rechtlich durchsetzbar.
Formerfordernisse: Mündlich, schriftlich oder notariell?
Viele Regelungen lassen sich grundsätzlich formlos
treffen – doch: Mündliche Absprachen sind im Streitfall nicht einklagbar.
Werden bestimmte Formvorschriften nicht eingehalten (z. B. notarielle
Beurkundung beim Zugewinnausgleich), ist die Vereinbarung unwirksam.
Das Gesetz verlangt bei bestimmten Scheidungsfolgen
zwingend die notarielle Beurkundung, um voreilige oder nachteilige
Entscheidungen zu verhindern. Alternativ können Sie Vereinbarungen auch direkt
vor Gericht protokollieren lassen.
Mein Rat: Verlassen Sie sich nicht auf mündliche
Versprechen – nur eine (notariell) schriftliche Regelung gibt Sicherheit!
Formbedürftige und formfreie
Scheidungsfolgenvereinbarungen
Notarielle Beurkundung erforderlich, z.B.:
- Zugewinnausgleich
(§ 1378 BGB)
- Versorgungsausgleich
(§ 7 VersAusglG)
- Übertragung
von Immobilieneigentum (§ 311b BGB)
- Nachehelicher
Unterhalt vor Rechtskraft der Scheidung (§ 1585c BGB)
- Vereinbarungen
zum gesetzlichen Erb- und Pflichtteilsrecht
Formfrei möglicher Inhalt:
- Trennungsunterhalt
(Höhe und Modalitäten)
- Nachehelicher
Unterhalt nach Rechtskraft der Scheidung
- Nutzung
der Ehewohnung und Verteilung des Hausrats
- Sorgerecht
und Umgangsrecht für Kinder
- Ehegattenname
nach der Scheidung
- Verteilung
von Verbindlichkeiten
Beachten Sie: Sobald eine Vereinbarung einen
formbedürftigen Teil enthält, muss die gesamte Scheidungsfolgenvereinbarung
notariell beurkundet werden.
Wer berät bei der Scheidungsfolgenvereinbarung?
Auch scheinbar einfache Regelungen bergen rechtliche
Fallstricke. Besonders wichtig wird dies, wenn es um notarielle Vereinbarungen
geht: Hier empfiehlt sich unbedingt anwaltliche Beratung. Anwälte wahren stets
nur die Interessen ihres eigenen Mandanten – nicht die beider
Ehegatten. Der Notar als neutraler Beurkundender berät zur Bedeutung der
Vereinbarung, vertritt jedoch keine Parteininteressen.
Mein Tipp: Lassen Sie sich im Vorfeld von mir beraten –
ich mach das jetzt seit bald 30 Jahren. So lassen sich Benachteiligungen und
unnötige Kosten vermeiden und klare, rechtssichere Regelungen treffen.
Kosten einer notariellen Scheidungsfolgenvereinbarung
Die Anwaltskosten (also mein Honorar) richten sich nach
dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG) oder werden individuell vereinbart (Vergütungsvereinbarung).
Die Höhe hängt vom den Gegenstandswerten ab. Fordern Sie eine unverbindliche Kostenkalkulation
ab.
Die Notarkosten berechnen sich nach dem Gerichts- und
Notarkostengesetz (GNotKG) und umfassen Beratung und Beurkundung. Insgesamt
gilt: Eine frühzeitige, klare Vereinbarung spart Streit, Nerven und oft auch
viel Geld.
Fazit: Einigung schafft Sicherheit und Entlastung
Die Scheidungsfolgenvereinbarung ist Ihr Fundament für
eine faire und effiziente Trennung. Je klarer und verbindlicher Sie
Vereinbarungen zu Unterhalt, Vermögen oder Kindern regeln, desto konfliktfreier
fällt der Weg in den neuen Lebensabschnitt. Investieren Sie in anwaltliche
Beratung und notariell beurkundete Verträge – das ist (bis auf sehr wenige
Ausnahmen) günstiger, weniger nervenaufreibend und entlastet auch die Kinder.
Haben Sie Fragen oder möchten Sie eine Beratung zur Scheidungsfolgenvereinbarung?
Kontaktieren Sie mich – gern per WhatsApp und
dann helfe ich Ihnen gern persönlich weiter.
Weiterführende Artikel, Checklisten und
Mustervereinbarungen finden Sie hier im Blog oder sende ich Ihnen gern auf
Abruf zu.
fth, 02. Juni 2025
Kommentare
Kommentar veröffentlichen