Ehescheidung - Psychische Erkrankung kein zwingender Härtefall - OLG Hamm

 Eine ge­schei­ter­te Ehe kann auch dann zu schei­den sein, wenn ein Ehe­part­ner an einer psy­chi­schen Er­kran­kung lei­det und im Fall der Schei­dung eine Sui­zid­ge­fähr­dung nicht aus­zu­schlie­ßen ist. Die Här­te­klau­sel steht laut OLG Hamm nicht zwin­gend ent­ge­gen.


zu OLG Hamm, Beschluss vom 02.11.2023 - 4 UF 87/23



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