Ehescheidung - Psychische Erkrankung kein zwingender Härtefall - OLG Hamm
Eine gescheiterte Ehe kann auch dann zu scheiden sein, wenn ein Ehepartner an einer psychischen Erkrankung leidet und im Fall der Scheidung eine Suizidgefährdung nicht auszuschließen ist. Die Härteklausel steht laut OLG Hamm nicht zwingend entgegen.
zu OLG Hamm, Beschluss vom 02.11.2023 - 4 UF 87/23
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