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Sind die Anwaltskosten strafrechtlicher Verfahren steuerlich absetzbar?

Ob und inwieweit die Anwaltskosten steuerlich absetzbar sind oder Ihr Rechtsschutz für die Kosten Ihres Strafverfahrens einschließlich der Verteidigung aufkommt, hängt für gewöhnlich vom Strafvorwurf und der Art und Weise der Begehung ab. Unabhängig davon sind die Kosten des Strafverfahrens und des beauftragten Verteidigers im unternehmerischen Bereich häufig jedenfalls als Betriebsausgaben oder Werbungskosten abzugsfähig, wenn der dem Strafverfahren zugrunde liegende Tatvorwurf die Ausübung der betrieblichen Tätigkeit zum Gegenstand hat (BFH VIII R 93/85, BStBl 1986 II, 845; VIII B 265/03). 

Entsprechendes gilt für die Anwaltskosten des Arbeitnehmers, sofern die ihm vorgeworfene Straftat oder Ordnungswidrigkeit durch das Arbeitsverhältnis veranlasst worden ist (BFH IV 199/62, jüngst: BFH VI B 88/21). Die Frage, ob im Strafrecht Anwaltskosten steuerlich absetzbar sind, hängt also – vereinfacht ausgedrückt – davon ab, ob diese im privaten oder beruflichen Umfeld entstanden sind. Ausgaben für einen Strafverteidiger, die aufgrund privat begangener Taten getätigt wurden, werden vom Finanzamt hingegen weder als Werbungskosten noch als außergewöhnliche Belastungen anerkannt.



Fth | Zu Recht !! | 08. Mai 2023




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