Corona-Infektion als Arbeitsunfall
Eine Corona-Infektion kann durchaus als Arbeitsunfall
anerkannt werden. Dem steht nicht entgegen, dass es sich hierbei um eine
allgemeine Gefahr handelt. Für die Anerkennung als Arbeitsunfall muss jedoch
nachgewiesen sein, dass sich die Infektion bei der versicherten Tätigkeit und
nicht im privaten Bereich ereignet hat. Das hat das Sozialgericht Konstanz
entschieden.
Sozialgericht Konstanz, Urt. v. 16.09.2022 - S 1 U 452/22
Details beim Deubner – Verlag, oder Sie fragen jemanden, der
sich damit auskennt.
Fth, 27. Okt 2022 | Zu Recht !!
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