So - wir machen Urlaub
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Beide Kanzleien bleiben vom 24. Juni bis 05. Juli 2013 geschlossen.
Telefonisch (03378 / 87 00 30) montags bis freitags von 8 bis 18 Uhr und per Fax (03378 / 87 00 32) sind wir trotzdem erreichbar.
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OLG Hamm: Online-Händler, die Mitbewerber wegen fehlerhafter Widerrufsbelehrungen abmahnen, handeln rechtsmissbräuchlich, wenn es ihnen nicht um eine ernsthaft gemeinte Überwachung des lauteren Wettbewerbs geht. Eine solche Intention hat das Oberlandesgericht Hamm im Fall eines Händlers bejaht, der einen Konkurrenten über einen zur Verwandtschaft gehörenden Anwalt zahlreiche Male abmahnen ließ. Es hat die Klage des Abmahnenden bereits als unzulässig zurückgewiesen (Urteil vom 24.03.2009, Az.: 4 U 211/08)
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