Beschwerdebefugnis des nicht ehelichen Vaters


Wird der allein sorgeberechtigten Mutter eines nicht ehelichen Kindes das Aufenthaltsbestimmungsrecht entzogen, so kann der Vater des Kindes insoweit die Übertragung des Sorgerechts auf sich beantragen und ist gegen eine ablehnende Entscheidung des Familiengerichts auch beschwerdeberechtigt (BGH 16.6.10, XII ZB 35/10, FamRZ 10, 1242).

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