Direkt zum Hauptbereich

Falschparker darf auch ohne konkrete Behinderung umgesetzt werden

VG Berlin: Falschparker darf auch ohne konkrete Behinderung umgesetzt werden

Ein Kraftfahrzeug, das im Halteverbot steht, darf von der Polizei auch dann umgesetzt werden, wenn keine konkrete Behinderung von ihm ausgeht. Dies folgt aus einer Entscheidung des Verwaltungsgerichts Berlin, das die Klage eines Fahrzeughalters gegen einen Gebührenbescheid abgewiesen hat (Urteil vom 18.08.2010, Az.: VG 11 K 279.10, rechtskräftig).

Kommentare

Beliebte Posts aus diesem Blog

Sie haben eine Ladung von der Polizei zur Vernehmung erhalten ? | Wie läuft ein staatsanwaltliches Ermittlungsverfahren ab ?

Die Polizei ermittelt im Auftrag der Staatsanwaltschaft, sobald ein Anfangsverdacht einer Straftat besteht — häufig ausgelöst durch eine Strafanzeige. Im Ermittlungsverfahren muss dem Beschuldigten (m/w/d) Gelegenheit zur Ă„uĂźerung gegeben werden, Zeugen sind anzuhören. Es wird be- und entlastend ermittelt — in der Praxis leider oft mit dem Schwerpunkt auf belastenden Umständen. ⚠ Das Wichtigste vorab: Bitte nicht selbst antworten. Egal wie sehr Sie den Sachverhalt richtigstellen wollen — versuchen Sie es nicht auf eigene Faust. Jede eigene Ă„uĂźerung kann Ihnen schaden und erschwert die Verteidigung fast immer. FĂĽr entlastenden Vortrag ist später noch ausreichend Zeit. So läuft das Verfahren ab 1 Sie erhalten Post von der Polizei Sie bekommen einen Anhörungsbogen oder eine Ladung zur Beschuldigtenvernehmung. Senden Sie mir dieses Schreiben zu — ich entnehme daraus das Aktenzeichen und den zuständigen Sachbearbeiter. 2 Ich zeige Ihre Vert...

Abmahnen zum Geldverdienen ist rechtsmissbräuchlich

OLG Hamm: Online-Händler, die Mitbewerber wegen fehlerhafter Widerrufsbelehrungen abmahnen, handeln rechtsmissbräuchlich, wenn es ihnen nicht um eine ernsthaft gemeinte Überwachung des lauteren Wettbewerbs geht. Eine solche Intention hat das Oberlandesgericht Hamm im Fall eines Händlers bejaht, der einen Konkurrenten über einen zur Verwandtschaft gehörenden Anwalt zahlreiche Male abmahnen ließ. Es hat die Klage des Abmahnenden bereits als unzulässig zurückgewiesen (Urteil vom 24.03.2009, Az.: 4 U 211/08)

Was tun nach einer KĂĽndigung? – Wichtige Schritte und Fristen fĂĽr Arbeitnehmer

Leitfaden fĂĽr den richtigen Umgang mit der KĂĽndigung — Klagefristen, Abfindung und Kosten vor dem Arbeitsgericht.   Der Erhalt einer KĂĽndigung ist fĂĽr viele erst einmal Arbeitnehmer ein Schock. Unsicherheit, Ă„rger und viele offene Fragen bestimmen oft die ersten Stunden und Tage. Wer jetzt einen kĂĽhlen Kopf bewahrt und die richtigen Schritte einleitet, kann seine Rechte wahren — sei es auf eine Abfindung oder eine mögliche Wiedereinstellung.   ⚠ Die wichtigste Frist: Drei Wochen ab Zugang der KĂĽndigung.   Wer die KĂĽndigung angreifen will, muss innerhalb von drei Wochen nach Erhalt KĂĽndigungsschutzklage beim Arbeitsgericht einreichen . Nach Ablauf dieser Frist gilt die KĂĽndigung als wirksam — auch wenn sie es rechtlich nicht gewesen wäre.    Die wichtigsten Schritte im Ăśberblick 1 Datum des Zugangs notieren — Briefumschlag aufheben Das Datum des Erhalts ist fĂĽr alle weiteren Fristen entscheidend. Heben Sie den Briefumschlag a...