Falschparker darf auch ohne konkrete Behinderung umgesetzt werden
VG Berlin: Falschparker darf auch ohne konkrete Behinderung umgesetzt werden
Ein Kraftfahrzeug, das im Halteverbot steht, darf von der Polizei auch dann umgesetzt werden, wenn keine konkrete Behinderung von ihm ausgeht. Dies folgt aus einer Entscheidung des Verwaltungsgerichts Berlin, das die Klage eines Fahrzeughalters gegen einen Gebührenbescheid abgewiesen hat (Urteil vom 18.08.2010, Az.: VG 11 K 279.10, rechtskräftig).
Ein Kraftfahrzeug, das im Halteverbot steht, darf von der Polizei auch dann umgesetzt werden, wenn keine konkrete Behinderung von ihm ausgeht. Dies folgt aus einer Entscheidung des Verwaltungsgerichts Berlin, das die Klage eines Fahrzeughalters gegen einen Gebührenbescheid abgewiesen hat (Urteil vom 18.08.2010, Az.: VG 11 K 279.10, rechtskräftig).
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