Direkt zum Hauptbereich

Inkassobude umgeht den Anwalt

AG Düsseldorf: Dürfen Zahlungsaufforderungen und Mahnungen, nachdem ein Rechtsanwalt eingeschaltet wurde, trotzdem weiter direkt an den Mandanten gerichtet werden? / Filesharing

AG Düsseldorf, Urteil vom 06.01.2010, Az. 58 C 15403/09
§§ 280 Abs. 2; 286; 288 BGB

Das AG Düsseldorf hat entschieden, dass ein Verbraucher - zumindest von einem Inkassobüro - grundsätzlich auch dann weiterhin direkt angeschrieben werden darf, wenn er bereits in dieser Angelegenheit anwaltlich vertreten ist und diesbezüglich nur unter bestimmten Umständen das zulässige Maß überschritten werde (s. unten). Vorliegend ging es um die Rechnung(en) einer Telefonfirma; das gleiche Problem ist jedoch im Filesharing-Bereich hinsichtlich der Eintreibung von Rechtsanwalts- und weiteren Schadensersatzforderungen bekannt. Die Fortsetzung der Mahnung sei verfassungsrechtlich von Art. 14 GG und bürgerlich-rechtlich von §§ 286, 288, 280 Abs. 2 BGB gedeckt, um berechtigte wirtschaftliche Interessen durchzusetzen.

Der verfolgte Zweck, Druck auf den Schuldner auszuüben, sei per se nicht zu beanstanden. Eine Verletzung des allgemeinen Persönlichkeitsrechts schied aus. Auch sei § 12 BORA nicht entsprechend anzuwenden, da dieser lediglich das Verhältnis von Rechtsanwalt zu Rechtsanwalt betreffe.

Etwas anderes gälte indes dann, wenn vorgerichtliche Maßnahmen ein nicht mehr hinnehmbares Ausmaß erreichten. Dies werde man bejahen können, wenn über einen Zeitraum von mehreren Wochen wöchentliche Mahnungen oder über einen Zeitraum von mehreren Monaten Mahnungen im 2-Wochen-Rhythmus versandt werden. Nicht hinzunehmen seien auch andere Methoden der Anspruchsverfolgung, etwa Anschreiben an mit dem Schuldner in Verbindung stehende Dritte zu dem Zweck, den Schuldner zu diskreditieren oder ähnliches.

Quelle

Kommentare

Beliebte Posts aus diesem Blog

Abmahnen zum Geldverdienen ist rechtsmissbräuchlich

OLG Hamm: Online-Händler, die Mitbewerber wegen fehlerhafter Widerrufsbelehrungen abmahnen, handeln rechtsmissbräuchlich, wenn es ihnen nicht um eine ernsthaft gemeinte Überwachung des lauteren Wettbewerbs geht. Eine solche Intention hat das Oberlandesgericht Hamm im Fall eines Händlers bejaht, der einen Konkurrenten über einen zur Verwandtschaft gehörenden Anwalt zahlreiche Male abmahnen ließ. Es hat die Klage des Abmahnenden bereits als unzulässig zurückgewiesen (Urteil vom 24.03.2009, Az.: 4 U 211/08)

Ladung von der Polizei erhalten? So läuft das Ermittlungsverfahren ab

Strafrecht – Ermittlungsverfahren Was die Post von der Polizei bedeutet, ob Sie hingehen müssen, und wie ich als Ihr Verteidiger vorgehe – vom ersten Schreiben bis zur Entscheidung der Staatsanwaltschaft. Die Polizei ermittelt im Auftrag der Staatsanwaltschaft, sobald der Anfangsverdacht einer Straftat besteht – häufig ausgelöst durch eine Strafanzeige. Im Ermittlungsverfahren muss der Beschuldigte Gelegenheit bekommen, sich zu äußern, Zeugen werden angehört. Ermittelt werden soll be- und entlastend. In der Praxis liegt der Schwerpunkt leider oft auf den belastenden Umständen. Bitte nicht selbst antworten – auch dann nicht, wenn Sie alles sofort richtigstellen möchten. Jede eigene Äußerung kann Ihnen schaden und erschwert die Verteidigung fast immer. Das gilt besonders für halbe Erklärungen: Wer sich zu einem Vorgang äußert und einzelne Punkte aus...