Direkt zum Hauptbereich

Abfindung auch ohne Kündigungsschutzklage

Eine Abfindung ohne Erhebung einer Kündigungsschutzklage ist der Ausnahmefall. Die Regelung des § 1a KSchG ist den meisten Arbeitnehmern unbekannt.

§ 1 a KSchG:
"§ 1a Abfindungsanspruch bei betriebsbedingter Kündigung
(1) Kündigt der Arbeitgeber wegen dringender betrieblicher Erfordernisse nach § 1 Abs. 2 Satz 1 und erhebt der Arbeitnehmer bis zum Ablauf der Frist des § 4 Satz 1 keine Klage auf Feststellung, dass das Arbeitsverhältnis durch die Kündigung nicht aufgelöst ist, hat der Arbeitnehmer mit dem Ablauf der Kündigungsfrist Anspruch auf eine Abfindung. Der Anspruch setzt den Hinweis des Arbeitgebers in der Kündigungserklärung voraus, dass die Kündigung auf dringende betriebliche Erfordernisse gestützt ist und der Arbeitnehmer bei Verstreichenlassen der Klagefrist die Abfindung beanspruchen kann.
(2) Die Höhe der Abfindung beträgt 0,5 Monatsverdienste für jedes Jahr des Bestehens des Arbeitsverhältnisses. § 10 Abs. 3 gilt entsprechend. Bei der Ermittlung der Dauer des Arbeitsverhältnisses ist ein Zeitraum von mehr als sechs Monaten auf ein volles Jahr aufzurunden."
Voraussetzungen für die Abfindung nach § 1 a Kündigungsschutzgesetz sind also:
• der Arbeitgeber kündigt aus dringenden betrieblichen Erfordernissen
• der Arbeitnehmer hat bis zum Ablauf der Kündigungsschutzklagefrist kein Kündigungsschutzklage eingereicht
• der Arbeitnehmer wurde darauf hingewiesen (Abfindung bei Nichterhebung der Kündigungsschutzklage)

Kommentare

Beliebte Posts aus diesem Blog

Aliis inserviendo consumor – „Im Dienst für Andere verzehre ich mich.“ -

Der lateinische Ausspruch „Aliis inserviendo consumor“ bedeutet: „Im Dienst für Andere verzehre ich mich.“  Dieses Motto hab ich mir für meine Arbeit als Scheidungsanwalt auf die Fahnen geschrieben. Ich setze mich mit ganzer Kraft dafür ein, Mandantinnen und Mandanten im schwierigen Trennungs- und Scheidungsprozess zu begleiten – sachlich, lösungsorientiert und immer mit Blick auf Ihre individuelle Situation. Ihre Scheidung ist eine sehr persönliche und individuelle Angelegenheit und so sollte diese auch behandelt werden. 21. Aug 2025 | fth | Zu Recht !!

(fiese) Tricks beim Scheitern einer Ehe

  Aliis inserviendo consumor – „Im Dienst für Andere verzehre ich mich.“ Einleitung: Ihr Kompass durch die Scheidungs-Krise Wer sich in Trennung oder Scheidung befindet, fühlt sich oft unter Zeitdruck und großem emotionalen Stress. Gerade hier geraten viele in die Falle verzwickter Taktiken – „Tricks“, die den anderen benachteiligen oder das Verfahren verkomplizieren oder auch einfach nur unnötige Kosten verursachen. Deshalb ist es mein Anliegen, Ihnen mit Expertise und klaren Informationen Orientierung zu geben: Aliis inserviendo consumor (Im Dienst für Andere verzehre ich mich) – dieses Motto steht im Mittelpunkt, nicht taktisches Geplänkel (sondern dessen Abwehr). Dieser kleine Ratgeber soll auf weitere Strategien der Gegenseite bei Scheidung und Trennung zeigen und wie Sie sich davor schützen können.   Die häufigsten Tricks bei der Scheidung – und wie Sie sich wehren Juristische Verfahren zur Scheidung, zur Trennung unverheirateter Paare oder zu vermögensrechtlich...

Akteneinsicht im Strafverfahren - Ihre Rechte

Was Mandanten wissen müssen, wenn die Ermittlungsakte eingesehen werden muss/sollte Einleitung: Warum Akteneinsicht im Strafverfahren so wichtig ist Ein Strafverfahren bringt Unsicherheit, Stress und viele Fragen mit sich. Betroffene wollen wissen: Was wirft man mir eigentlich genau vor? Welche Beweise liegen gegen mich vor? Wie kann ich mich erfolgreich verteidigen? Die Antwort auf viele dieser Fragen liegt in der Akteneinsicht. Nur, wer seinen eigenen Fall genau kennt, kann Fehler vermeiden und gezielt seine Rechte wahrnehmen. In diesem Blogbeitrag versuche ich – verständlich, praxisorientiert und fundiert – zu erklären, wie Akteneinsicht im Ermittlungs- und Strafverfahren abläuft, welche Rechte Sie haben und wie ein erfahrener Verteidiger Sie bestmöglich schützt. Was bedeutet „Akteneinsicht“ im Strafverfahren? Akteneinsicht bedeutet, Einsicht in die Ermittlungsunterlagen der Polizei und Staatsanwaltschaft zu bekommen. Dort ist alles festgehalten: Zeugenaussagen, Gutachten, Prot...