ja ..... ist schon wichtig...

Bundesregierung legt Mindestinhalt für Zigarettenpackung auf 19 Stück fest

Der Mindestinhalt einer Kleinverkaufspackung Zigaretten muss in Zukunft 19 Stück betragen. Dies sieht der von der Bundesregierung vorgelegte Entwurf eines Gesetzes zur Änderung von Verbrauchsteuergesetzen (BT-Drs. 16/12257) vor, mit dem auch das Tabaksteuergesetz geändert werden soll. Bisher beträgt der Mindestinhalt 17 Stück. In diesem Zusammenhang soll auch für Packungen mit Feinschritt-Tabak, mit dem Zigaretten selbst gedreht werden, ein Mindestinhalt eingeführt werden. Die Packung Feinschnitt müsse dann in Zukunft mindestens 30 Gramm enthalten, teilte die Bundestagspressestelle am 17.03.2009 mit. Sie wies ferner darauf hin, dass nach einer Übergangszeit bis zum 31.10.2009 Kleinverkaufspackungen mit 17 oder 18 Stück Zigaretten beziehungsweise weniger als 30 Gramm Feinschnitt nicht mehr zulässig seien.



beck-aktuell-Redaktion, Verlag C. H. Beck, 18. März 2009.

Kommentare

Beliebte Posts aus diesem Blog

Stapelvollmacht im Autohaus und Werkstätten - Stellen Sie sich 2 Fragen

Sie haben eine Ladung von der Polizeit zur Vernehmung erhalten ? | Wie läuft ein staatsanwaltliches Ermittlungsverfahren ab ?