....und wenn ich keine Zeugen habe....... trete ich die Forderung ab (und bin selbst der Zeuge)
Gerne empfehlen findige Anwälte diesen alten Trick.
Wenn jemand eine Forderung einklagen will, kann sich durch Abtretung der Forderung so einen Zeugen erschaffen. Es kommt nämlich in der Praxis recht oft vor, dass nur der Anspruchsberechtigte und sein Schuldner zB beim Vertragsschluss dabei waren. Es würde also "Aussage gegen Aussage stehen". Tritt dann der Anspruchsberechtigte seine Forderung jedoch ab, kann er Klageverfahren als Zeuge aussagen. Die Verteidigungsposition des Beklagten verschlechtert sich damit deutlich. Als wirksames Gegenmittel empfiehlt der (noch findigere) Anwalt dem Beklagten jedoch gegen den ursprünglichen Anspruchsberechtigten Widerklage auf Feststellung zu erheben, dass diesem (auch) kein Anspruch gegen den Beklagten zusteht. Damit wird der ursprüngliche Anspruchsberechtigte doch noch Prozesspartei und verliert seine Zeugenstellung wieder; “Waffengleichheit” ist wieder hergestellt. Dieses Vorgehen hat der BGH jetzt ausdrücklich bestätigt (V ZR 114/07).
Wenn jemand eine Forderung einklagen will, kann sich durch Abtretung der Forderung so einen Zeugen erschaffen. Es kommt nämlich in der Praxis recht oft vor, dass nur der Anspruchsberechtigte und sein Schuldner zB beim Vertragsschluss dabei waren. Es würde also "Aussage gegen Aussage stehen". Tritt dann der Anspruchsberechtigte seine Forderung jedoch ab, kann er Klageverfahren als Zeuge aussagen. Die Verteidigungsposition des Beklagten verschlechtert sich damit deutlich. Als wirksames Gegenmittel empfiehlt der (noch findigere) Anwalt dem Beklagten jedoch gegen den ursprünglichen Anspruchsberechtigten Widerklage auf Feststellung zu erheben, dass diesem (auch) kein Anspruch gegen den Beklagten zusteht. Damit wird der ursprüngliche Anspruchsberechtigte doch noch Prozesspartei und verliert seine Zeugenstellung wieder; “Waffengleichheit” ist wieder hergestellt. Dieses Vorgehen hat der BGH jetzt ausdrücklich bestätigt (V ZR 114/07).
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