Veröffentlichung von Hochzeitsfotos von Günter Jauch
20.02.2009 OLG Köln: Berufungsverhandlung in Sachen Jauch ./. Burda gegen wg. Veröffentlichung von Hochzeitsfotos
Vor dem 15. Zivilsenat des Oberlandesgerichts Köln wurde heute über die Berufung des Burda Senator Verlages im Verfahren gegen Frau Thea Sihler-Jauch, die Ehefrau des Fernsehmoderators Günter Jauch verhandelt (Az. 15 U 163/08). Frau Sihler-Jauch verlangt in diesem Verfahren eine Geldentschädigung dafür, dass der Burda Verlag in der Zeitschrift "FreizeitRevue" Nr. 30/2006 ein Paparazzo-Foto veröffentlicht hat, das anlässlich der Hochzeit der Jauchs im Sommer 2006 aufgenommen worden war.
Das Landgericht Köln hatte mit Urteil vom 30.07.2008 eine Geldentschädigung in Höhe von 15.000,- € zugesprochen, wogegen der Burda-Verlag in Berufung gegangen war. Das Landgericht ist davon ausgegangen, dass die Veröffentlichung des Fotos das Recht Frau Sihler-Jauchs am eigenen Bild verletzte, weil es sie in einem der Privatsphäre zugehörigen Bereich zeige.
Die standesamtliche Hochzeit fand im Potsdamer Schloss Belvedere, die kirchliche Trauung in der Friedenskirche Potsdam statt. Das Paar wünschte, dass die Hochzeit in einem ausschließlich privaten Rahmen stattfand und auch keine Medienberichterstattung über den Ablauf der Feierlichkeiten erfolgte, um an diesem Tag vor Paparazzi-Jagden verschont zu bleiben und auch ihre Kinder vor Berichterstattung zu schützen. Fotografen waren zu den Feierlichkeiten nicht zugelassen. Das Gelände um das Schloss war abgesperrt und durch eine Sicherheitsfirma bewacht.
In der von Burda verlegten "FreizeitRevue" Nr. 30/2006 erschien ein Bericht unter der Überschrift "Nach 18 Jahren heiratete er seine Thea - Günter Jauch - Warum wollte er sein Glück nicht mit seinen Fans teilen?"
Der Beitrag war mit diversen Fotos bebildert. Eines zeigte Frau Sihler-Jauch beim Warten auf die standesamtliche Trauung im Inneren des Schlosses. Sie hatte im Prozess behauptet, das Foto habe nur mit Hilfe eines starken Teleobjektivs aus einem schrägen Winkel aufgenommen werden können, wodurch ihre Privatsphäre gegen ihren ausdrücklichen Willen in schwerer und hartnäckiger Weise verletzt worden sei. Der Burda-Verlag beruft sich darauf, dass die Hochzeit des bekannten Fernsehmoderators ein zeitgeschichtliches Ereignis ersten Ranges sei, an dem die Öffentlichkeit ein hohes Interesse habe.
Der Zivilsenat hatte schon vor der heutigen mündlichen Verhandlung schriftlich darauf hingewiesen, dass er die Berufung des Verlags nicht für aussichtsreich halte. Das Foto zeige Frau Sihler-Jauch in einem abgeschiedenen Bereich des ohnehin schon weiträumig abgesperrten Areals, in den sie sich vor der Trauung zurückgezogen habe. Sie habe davon ausgehen dürfen, in diesem Moment nur von denjenigen Personen beobachtet zu werden, die sich an sich "heranließ", um in der von ihr gewünschten Privatheit zumindest in diesem Augenblick klar respektiert zu werden.
In der heutigen mündlichen Verhandlung brachte der Senat zum Ausdruck, dass er an seiner Auffassung festhalten wolle. Außerdem wurde die Frage einer Zulassung der Revision zum Bundesgerichtshof vor dem Hintergrund erörtert, dass das Oberlandesgericht Hamburg am 21.10.2008 in einem vergleichbaren Fall - aber ein anderes Hochzeitsfoto von Frau Jauch betreffend - zugunsten des Burda-Verlags entschieden hat.
Eine endgültige Entscheidung soll am 10. März verkündet werden.
Quelle: Pressemitteilung des OLG Köln v. 17.02.2009
Das Landgericht Köln hatte mit Urteil vom 30.07.2008 eine Geldentschädigung in Höhe von 15.000,- € zugesprochen, wogegen der Burda-Verlag in Berufung gegangen war. Das Landgericht ist davon ausgegangen, dass die Veröffentlichung des Fotos das Recht Frau Sihler-Jauchs am eigenen Bild verletzte, weil es sie in einem der Privatsphäre zugehörigen Bereich zeige.
Die standesamtliche Hochzeit fand im Potsdamer Schloss Belvedere, die kirchliche Trauung in der Friedenskirche Potsdam statt. Das Paar wünschte, dass die Hochzeit in einem ausschließlich privaten Rahmen stattfand und auch keine Medienberichterstattung über den Ablauf der Feierlichkeiten erfolgte, um an diesem Tag vor Paparazzi-Jagden verschont zu bleiben und auch ihre Kinder vor Berichterstattung zu schützen. Fotografen waren zu den Feierlichkeiten nicht zugelassen. Das Gelände um das Schloss war abgesperrt und durch eine Sicherheitsfirma bewacht.
In der von Burda verlegten "FreizeitRevue" Nr. 30/2006 erschien ein Bericht unter der Überschrift "Nach 18 Jahren heiratete er seine Thea - Günter Jauch - Warum wollte er sein Glück nicht mit seinen Fans teilen?"
Der Beitrag war mit diversen Fotos bebildert. Eines zeigte Frau Sihler-Jauch beim Warten auf die standesamtliche Trauung im Inneren des Schlosses. Sie hatte im Prozess behauptet, das Foto habe nur mit Hilfe eines starken Teleobjektivs aus einem schrägen Winkel aufgenommen werden können, wodurch ihre Privatsphäre gegen ihren ausdrücklichen Willen in schwerer und hartnäckiger Weise verletzt worden sei. Der Burda-Verlag beruft sich darauf, dass die Hochzeit des bekannten Fernsehmoderators ein zeitgeschichtliches Ereignis ersten Ranges sei, an dem die Öffentlichkeit ein hohes Interesse habe.
Der Zivilsenat hatte schon vor der heutigen mündlichen Verhandlung schriftlich darauf hingewiesen, dass er die Berufung des Verlags nicht für aussichtsreich halte. Das Foto zeige Frau Sihler-Jauch in einem abgeschiedenen Bereich des ohnehin schon weiträumig abgesperrten Areals, in den sie sich vor der Trauung zurückgezogen habe. Sie habe davon ausgehen dürfen, in diesem Moment nur von denjenigen Personen beobachtet zu werden, die sich an sich "heranließ", um in der von ihr gewünschten Privatheit zumindest in diesem Augenblick klar respektiert zu werden.
In der heutigen mündlichen Verhandlung brachte der Senat zum Ausdruck, dass er an seiner Auffassung festhalten wolle. Außerdem wurde die Frage einer Zulassung der Revision zum Bundesgerichtshof vor dem Hintergrund erörtert, dass das Oberlandesgericht Hamburg am 21.10.2008 in einem vergleichbaren Fall - aber ein anderes Hochzeitsfoto von Frau Jauch betreffend - zugunsten des Burda-Verlags entschieden hat.
Eine endgültige Entscheidung soll am 10. März verkündet werden.
Quelle: Pressemitteilung des OLG Köln v. 17.02.2009
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