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AG Gummersbach: Geldstrafen im «Lustreisen»-Prozess

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zu AG Gummersbach, Urteil vom 27.04.2009 - 82 LS 55/08
Wegen gesponserter «Lustreisen» sind ein Politiker, ein Spitzenbeamter und zwei Manager vom Amtsgericht Gummersbach zu Geldstrafen von 9.000 bis 36.000 Euro verurteilt worden. Die Reisen hätten dazu gedient, die Entscheidungsträger beim Abschluss von Lieferverträgen wohlwollend zu stimmen, urteilte das Gericht am 27.04.2009 (Az.: 82 LS 55/08). Die Beschuldigten hatten in Aufsichtsräten kommunaler Firmen gesessen und sich von Energieversorgungs-Unternehmen einladen lassen. Die Ausflüge gingen nach Rom, zur «Documenta» nach Kassel und zu Gas-Förderplattformen in der Nordsee. Zum Teil reisten auch die Ehefrauen auf Kosten der Unternehmen mit. Die Angeklagten haben Revision angekündigt.

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Gericht: «Lustreisen sind keine Dienstreisen»

Die Angeklagten hätten sich der Vorteilsannahme (§ 333 StGB), Untreue (§ 266 StGB) oder Beihilfe dazu schuldig gemacht, erklärte das Gericht. Sie hätten erkennen müssen, dass die Teilnahme an solchen Reisen Unrecht war. Teilweise seien die Einladungen von ihnen sogar aktiv eingefordert worden. Neben den Geldstrafen müssen auch die Kosten für die Reisen erstattet werden. «Lustreisen sind keine Dienstreisen», sagte der Richter. Die fachlichen Programmpunkte bei den Reisen seien übersichtlich gewesen und hätten eher dazu gedient, über den Freizeitcharakter der Fahrten hinwegzutäuschen.
Mehr als 1.000 Verfahren eingeleitet

Die Angeklagten wollen in Revision gehen. Sie warfen dem Gericht vor, von Anfang an voreingenommen gewesen zu sein. Alle vier hatten stets ihre Unschuld beteuert. Ihre Anwälte forderten in den Plädoyers Freisprüche. Die Staatsanwaltschaft hatte für den Hauptbeschuldigten eine zehnmonatige Freiheitsstrafe auf Bewährung gefordert. Das Verfahren gegen zehn weitere Angeklagte war zuvor gegen Zahlung von Geldauflagen eingestellt worden. Die Kölner Staatsanwaltschaft hatte landesweit mehr als 1.000 Verfahren im Zusammenhang mit so genannten Lustreisen eingeleitet. Dabei handelte es sich um Einladungen, die die Firmen Ruhrgas und Thyssengas überwiegend an Kommunalpolitiker ausgesprochen hatten. Der größte Teil der Verfahren wurde gegen Zahlung von Geldauflagen eingestellt.

beck-aktuell-Redaktion, Verlag C. H. Beck, 28. April 2009 (dpa).

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