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Es werden Posts vom August 22, 2010 angezeigt.

Sozialauswahl

Bei der Kündigung von Arbeitsverhältnissen aus betriebsbedingten Gründen muss der Arbeitgeber genau auswählen, wen er entläßt. Das Kündigungsschutzgesetz schreibt die sog. Sozialauswahl vor. Details dazu finden Sie hier beim Kollegen Martin.

BGH: Verpflichtung zur Mitteilung einer Adressänderung in Wohlverhaltensperiode

InsO §§ 295 I Nr. 3, 296 In der Wohlverhaltensperiode ist der Schuldner nach einer Entscheidung des Bundesgerichtshofs verpflichtet, jeden Wechsel der Anschrift, unter der er persönlich und per Post zu erreichen ist, dem Insolvenzgericht und dem Treuhänder unverzüglich mitzuteilen, auch wenn die Wohnsitzgemeinde dieselbe bleibt. Auf den Wohnsitzbegriff des § 7 BGB kommt es nicht an. Ein Schuldner, der in der Wohlverhaltensperiode den Zugang von Auskunftsersuchen des Treuhänders vereitelt, hat die von ihm verlangten Auskünfte nicht erteilt. BGH, Beschluss vom 08.06.2010 - IX ZB 153/09 (LG Mainz), BeckRS 2010, 15464