Direkt zum Hauptbereich

Die Schadensminderungspflicht des Arbeitnehmers, nach einer Kündigung

 Die Schadensminderungspflicht verlangt vom Arbeitnehmer, nach einer Kündigung aktiv nach einem neuen Arbeitsplatz zu suchen, um finanzielle Verluste (z. B. Lohnausfall) zu minimieren.

Konkret bedeutet das: Der Arbeitnehmer muss sich ernsthaft und nachweisbar bemühen, eine Ersatzbeschäftigung zu finden. Verstößt er gegen diese Pflicht, kann das Gericht den vom Arbeitgeber zu ersetzenden Schaden kürzen (sog. Mitverschulden nach § 254 BGB).


Praxisbeispiel:

Der Arbeitnehmer sollte Bewerbungen schreiben, sich bei der Arbeitsagentur melden oder zumutbare Jobangebote annehmen. Ablehnung eines zumutbaren Ersatzjobs (z. B. vergleichbare Position/Branche/Gehalt) kann zur Kürzung von Schadensersatzansprüchen führen.

 

BAG-Urteile (Bundesarbeitsgericht):

BAG, Urteil vom 17.01.2013 – 5 AZR 678/11: Das Gericht betont, dass der Arbeitnehmer verpflichtet ist, den Schaden durch eigenes Zutun zu begrenzen.

BAG, Urteil vom 25.10.2018 – 8 AZR 489/16: Ein Arbeitnehmer, der keine ernsthaften Bewerbungsbemühungen nachweist, kann keinen vollen Lohnersatz für die Kündigungsfrist verlangen.

§ 287 Abs. 2 ZPO (Beweislast/Umfang der Schadensminderung): Das Gericht prüft im Prozess, ob der Arbeitnehmer seine Pflicht zur Schadensminderung erfüllt hat.

 

Praxis-Tipps:

Dokumentation: Bewerbungen, Absagen oder Kontakte zu Arbeitsvermittlungen schriftlich festhalten, um die Bemühungen nachzuweisen.

Zumutbarkeit: Der Arbeitnehmer muss keine unzumutbaren Jobs annehmen (z. B. deutlich schlechter bezahlt oder fachfremd).

Zeitpunkt: Die Pflicht beginnt erst mit Wirksamwerden der Kündigung (nicht während des laufenden Prozesses).

Achtung: Wer keine ernsthaften Bemühungen zeigt, riskiert eine Kürzung des Lohnersatzes selbst bei unrechtmäßiger Kündigung! Bei Streit muss der Arbeitgeber jedoch darlegen, dass zumutbare Jobangebote ignoriert wurden.


Zu Recht !! | Fth am 25. März 2025 




 

Kommentare

Beliebte Posts aus diesem Blog

Allgemeiner Hinweis zur Unterstützung durch KI

Ich setze bei meiner täglichen Arbeit KI-gestützte Technologien ein — konkret den Dienst von Libratech. Dieser Beitrag erläutert, wie das funktioniert, welche Grundsätze dabei gelten und wie Ihre Daten geschützt werden. Wofür ich KI einsetze — und wofür nicht Libratech unterstützt mich dabei, Einschätzungen sprachlich präziser und strukturierter zu formulieren sowie Schreiben schneller aufzubereiten. Die KI übernimmt dabei ausschließlich eine assistierende Funktion bei der sprachlichen und strukturellen Ausgestaltung — nicht bei der rechtlichen Beurteilung. Alle inhaltlichen Bewertungen, die rechtliche Argumentation und die Verantwortung für meine Empfehlungen liegen uneingeschränkt bei mir, auf Grundlage meiner eigenen juristischen Prüfung. Das ist kein Vorbehalt im Kleingedruckten — es ist die Grundlage meiner Arbeit. Datenschutz — was das konkret bedeutet Libratech ist speziell für Beratungs- und Rechtsdienstleistungen konzipiert und erfüllt die Anforderungen der DSGVO, ...

(fiese) Tricks beim Scheitern einer Ehe

  Aliis inserviendo consumor – „Im Dienst für Andere verzehre ich mich.“ Einleitung: Ihr Kompass durch die Scheidungs-Krise Wer sich in Trennung oder Scheidung befindet, fühlt sich oft unter Zeitdruck und großem emotionalen Stress. Gerade hier geraten viele in die Falle verzwickter Taktiken – „Tricks“, die den anderen benachteiligen oder das Verfahren verkomplizieren oder auch einfach nur unnötige Kosten verursachen. Deshalb ist es mein Anliegen, Ihnen mit Expertise und klaren Informationen Orientierung zu geben: Aliis inserviendo consumor (Im Dienst für Andere verzehre ich mich) – dieses Motto steht im Mittelpunkt, nicht taktisches Geplänkel (sondern dessen Abwehr). Dieser kleine Ratgeber soll auf weitere Strategien der Gegenseite bei Scheidung und Trennung zeigen und wie Sie sich davor schützen können.   Die häufigsten Tricks bei der Scheidung – und wie Sie sich wehren Juristische Verfahren zur Scheidung, zur Trennung unverheirateter Paare oder zu vermögensrechtlich...