Was bedeutet Sperrfrist beim Bezug von Arbeitslosengeld?
Die Sperrfrist beim Bezug von
Arbeitslosengeld ist eine Zeitspanne, in der der Anspruch auf Arbeitslosengeld
ruht. Sie tritt unter bestimmten Umständen ein, die hauptsächlich mit dem
Verhalten des Arbeitslosen zusammenhängen.
Voraussetzungen für eine Sperrfrist
Eine Sperrfrist kann eintreten, wenn:
- Der Arbeitslose das Beschäftigungsverhältnis selbst
gelöst hat und dabei vorsätzlich oder grob fahrlässig die Arbeitslosigkeit
herbeigeführt hat, ohne einen wichtigen Grund dafür zu haben (§ 159
Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 SGB III).
- Der Arbeitslose durch ein vertragswidriges
Verhalten Anlass für die Kündigung durch den Arbeitgeber gegeben hat (§ 159
Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 SGB III).
Diese Voraussetzungen dienen dazu, zu verhindern, dass
Arbeitnehmer sich leichtfertig gegen eine Beschäftigung entscheiden und
daraufhin Arbeitslosengeld beziehen.
Dauer der Sperrfrist
Die Sperrfrist beträgt im Regelfall 12 Wochen (§ 159 Abs. 1
Satz 1 SGB III). Sie kann jedoch verkürzt werden:
- Besondere
Härte: Bei Vorliegen einer besonderen Härte kann die Sperrfrist auf 6
Wochen verkürzt werden (§ 159
Abs. 2 Satz 1 SGB III).
- Weitere
Verkürzung in Ausnahmefällen: Beispielsweise kann die Sperrfrist auf 3
Wochen verkürzt werden, wenn das Arbeitsverhältnis ohnehin innerhalb von 6
Wochen nach Eintritt der Sperrzeit geendet hätte (BSG, Urteil vom 9. Februar 1995 - 7 RAr 34/94).
Auswirkungen auf den Leistungsanspruch
Während der Sperrfrist ruht der Anspruch auf
Arbeitslosengeld (§ 159 Abs. 1 Satz 3 SGB III). Darüber hinaus führen die
Tage der Sperrzeit zu einer Minderung der Anspruchsdauer auf Arbeitslosengeld (§ 148 Abs. 1
Nr. 1 SGB III).
Mögliche Ausnahmen
Eine Sperrfrist kann entfallen, wenn der Arbeitslose für
sein Verhalten, das zur Sperrfrist geführt hat, einen wichtigen Grund hatte (§ 159 Abs. 1
Satz 1 SGB III). Bei Vorliegen einer besonderen Härte kann die Sperrfrist
ebenfalls verkürzt werden (§ 159 Abs. 2 Satz 1 SGB III).
Diese Regelungen sind im Sozialgesetzbuch III (SGB III)
verankert, das die gesetzlichen Richtlinien für Arbeitslosengeld in Deutschland
festlegt.
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