Rentennähe als Kriterium bei Kündigung

Bei einer betriebsbedingten Kündigung ist eine „Sozialauswahl“ durchzuführen. Bei der Gewichtung des Lebensalters kann hierbei zu Lasten des Arbeitnehmers berücksichtigt werden, dass er bereits eine Rente abschlagsfrei bezieht oder er sie „rentennah“ innerhalb von zwei Jahren nach dem voraussichtlichen Ende des Arbeitsverhältnisses beziehen kann. Das hat das BAG kürzlich entschieden (BAG, Urt. v. 08.12.2022 - 6 AZR 31/22).


Details können Sie hier nachlesen oder Sie fragen gleich jemanden, der sich damit auskennt.


Arbeitsrechtliche Angelegenheiten sind mein Alltagsgeschäft, seit 1996.



Fth | 20. Dez 2022 | Zu Recht !!







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