Alltag in der Kanzlei - Honorarfragen
Wir
Rechtsanwälte haben eine nicht-anfassbare und zudem noch hoch
erklärungsbedürftige Dienstleistung zu verkaufen.
Deshalb haben
wir es nicht so leicht wie z.B. ein Klempner dessen Werklohn der Küchenbenutzer
gern zahlt, sobald er die reparierte Spüle wieder benutzen kann! Oder der
Bäcker, dem man ohne Zögern (Nachzudenken) die 95 Cent für das duftende
Brötchen gibt, selbst wenn er ein alter (guter) Bekannter ist.
„Freunde“
bzw. Freunde zu vertreten ist (auch) wegen der Honorarfrage immer ein heikles
Geschäft: der Familienrechtler vertritt private Bekannte (bei mir meist Sportkameraden), der
Strafverteidiger verteidigt politische Freunde (oder auch wieder
Sportskameraden) und der Arbeitsrechtler begleitet seinen Nachbarn (oder
Freunde der Freunde) und so fort.
Doch hier
gilt (für mich) ganz besondere Vorsicht: Honorarverzicht und Honorarreduktion
sind blutsverwandt mit Haftungsfragen, Kanzlei-Image und Familienfrieden
(daheim).
.....muss ich
immer mal wieder erwähnen...... aus Gründen
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