Spekulationsfrist
Bei Scheidungsfolgenvereinbarungen wird die Spekulationsfrist relativ oft durch
die Behörden übersehen. In den letzten Jahren wäre bei etlichen
Vereinbarungen eigentlich die Spekulationsfrist entstanden, aber es wurde nicht einmal
eine Steuer dafür festgesetzt.
Eine andere
Baustelle wird aber dann erwischt. Durch den Rückerwerb bzw. halben
Erwerb der Immobilie beginnt für den übernehmenden Ehegatten die
Spekulationsfrist wieder von vorn an . Bei einer späteren Veräußerung ist das nicht
gerade Freude bringend und dieses Problem sollte beim Zahlbetrag
berücksichtigt werden.
... und bei reinen Fremdveräußerungen schaut das Finanzamt dann ganz genau hin.
Fragen Sie jemanden, der sich damit auskennt.
FTh, 01. Sep 2022
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