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Keine Treuhandgebühren bei Umschuldung

BGH kippt erneut Bankgebühr bei Krediten
Bei einer 10jährigen Baufinanzierung kann man beim Ablauf der Zinsbindung nach zehn Jahren die Bank wechseln. Für diesen Wechsel darf die alte Bank aber keine zusätzlichen Gebühren erheben. 
Das hat der Bundesgerichtshof (Urteil vom 10. September 2019, AZ. XI ZR 7/19) kürzlich in einem Verfahren gegen die Kreissparkasse Steinfurt entschieden. Das Gericht erklärte ein Bearbeitungsentgelt in Höhe von 100 Euro für unwirksam.Im Preisverzeichnis dieser Sparkasse war für einen sogenannten Treuhandauftrag bei der Ablösung eines Verbraucherdarlehens dieser Betrag vorgesehen.
Was aber ist mit "Treuhandauftrag" gemeint ? Bei der Umschuldung einer Baufinanzierung zahlt die neue Bank den Restkredit an die bisherige Bank. Im Gegenzug gibt die alte Bank die Grundschuld als Sicherheit frei – und zwar zu „treuen Händen“. Das bedeutet: Die neue Bank darf über die Kreditsicherheit erst nach Zahlung der Restschuld verfügen. Für diesen Service darf die alte Bank aber keine gesonderte Gebühr in Rechnung stellen. Der BGH meint jedoch: Der Verbraucher zahlt diesen Service bereits mit den Kreditzinsen.
Wer also in der Vergangenheit eine Gebühr bei der Umschuldung seiner Baufinanzierung gezahlt hat, kann eine Erstattung samt Zinsen verlangen. 
Das gilt für alle Gebühren, die Ihnen Ihre Bank ab 2016 in Rechnung gestellt hat. Diese Position finden Sie meist in der Endabrechnung des Darlehens.Fordern Sie diesen Betrag zurück. Oder fragen Sie jemanden, der sich damit auskennt.
Auseinandersetzungen mit Banken sind mein Alltagsgeschäft - bereits seit 1996.


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