Bei einer 10jährigen Baufinanzierung kann man beim Ablauf der Zinsbindung nach
zehn Jahren die Bank wechseln. Für diesen Wechsel darf die alte Bank aber keine zusätzlichen Gebühren
erheben.
Das hat der Bundesgerichtshof (Urteil vom 10.
September 2019, AZ. XI ZR 7/19) kürzlich in einem Verfahren
gegen die Kreissparkasse Steinfurt entschieden. Das Gericht erklärte ein
Bearbeitungsentgelt in Höhe von 100 Euro für unwirksam.Im Preisverzeichnis dieser Sparkasse war für einen sogenannten Treuhandauftrag
bei der Ablösung eines Verbraucherdarlehens dieser Betrag vorgesehen.
Was aber ist mit "Treuhandauftrag" gemeint ? Bei der Umschuldung
einer Baufinanzierung zahlt die neue Bank den Restkredit an die
bisherige Bank. Im Gegenzug gibt die alte Bank die Grundschuld als
Sicherheit frei – und zwar zu „treuen Händen“. Das bedeutet: Die neue
Bank darf über die Kreditsicherheit erst nach Zahlung der Restschuld
verfügen. Für diesen Service darf die alte Bank aber keine gesonderte
Gebühr in Rechnung stellen. Der BGH meint jedoch: Der Verbraucher zahlt diesen Service bereits mit den Kreditzinsen.
Wer also in der Vergangenheit eine Gebühr bei der Umschuldung seiner Baufinanzierung gezahlt hat, kann eine Erstattung samt Zinsen
verlangen.
Das gilt für alle Gebühren, die Ihnen Ihre Bank ab 2016
in Rechnung gestellt hat. Diese Position finden Sie meist in der
Endabrechnung des Darlehens.Fordern Sie diesen Betrag zurück. Oder fragen Sie jemanden, der sich damit auskennt.
Auseinandersetzungen mit Banken sind mein Alltagsgeschäft - bereits seit 1996.
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